Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung in der Schweiz kündigen
Hausrat (Gegenstände im Haushalt) und Privathaftpflicht werden oft zusammen verkauft. Ihre Kündigung folgt der VVG-Logik: drei Monate Frist zum Ablauf, ausserordentliche Gründe möglich. Achten Sie auf die häufige Falle der Doppelversicherung beim Zusammenziehen.
Ablauf und Frist
Wie die meisten VVG-Verträge wird die Hausrat-/Haftpflichtversicherung grundsätzlich zum Jahresablauf mit drei Monaten Frist gekündigt. Prüfen Sie das Datum auf der Police: Es fällt nicht immer auf den 31. Dezember.
Umzug: anpassen oder kündigen
Ein Umzug ändert das versicherte Risiko (Fläche, Ort, Wert des Hausrats). Viele Versicherer bieten eine Anpassung statt einer Kündigung an. Wollen Sie den Versicherer wechseln, beachten Sie die Ablauffrist.
Unser Umzugs-Leitfaden erläutert die Optionen, je nachdem ob Sie Mieter bleiben, Eigentümer werden oder ins Ausland ziehen.
Doppelversicherung vermeiden
Beim Zusammenziehen behält manchmal jede Person ihre eigene Privathaftpflicht und Hausratversicherung: Man zahlt doppelt für ein Risiko, das ein gemeinsamer Hausratvertrag abdecken könnte. Unser Doppelversicherungs-Detektor hilft, solche Doppel zu erkennen, bevor Sie den ungünstigeren Vertrag kündigen.
Versicherungssumme vor dem Wechsel richtig einschätzen
Die Hausratversicherung beruht auf einer Versicherungssumme, die den Neuwert Ihrer Sachen widerspiegeln soll. Prüfen Sie diese Summe vor einem Wechsel: Eine zu tiefe Deckung (Unterversicherung) kann die Entschädigung im Schadenfall kürzen, eine zu hohe Summe treibt die Prämie unnötig hoch.
Nutzen Sie den Wechsel, um Ihren Bedarf neu zu beurteilen: Haben Sie wertvolle Möbel, IT-Geräte oder Wertsachen angeschafft, die eine besondere Deckung brauchen? Die Summe richtig anzusetzen lohnt sich oft mehr als die Jagd nach der tiefsten Prämie.
Mieter oder Eigentümer: was sich ändert
Der Wohnstatus beeinflusst Ihren Bedarf. Als Mieter deckt die Privathaftpflicht Schäden, die Sie an der Mietwohnung verursachen (Wasser, Feuer). Als Eigentümer kommen weitere Deckungen ins Spiel, etwa die je nach Kanton teils obligatorische Gebäudeversicherung.
Bei einem Statuswechsel kündigen Sie nicht mechanisch: Klären Sie, was nützlich bleibt, was anzupassen und was überflüssig wird. Unsere lokalen Kantonsseiten nennen die kantonalen Besonderheiten, gerade bei der Gebäudeversicherung.
FAQ
Hausrat und Haftpflicht: genügt ein Schreiben?
Gehören beide Deckungen zum selben Vertrag, genügt ein Schreiben mit der Policennummer. Bei getrennten Verträgen kündigen Sie jeden einzeln.