Zusatzversicherung (VVG) in der Schweiz kündigen: das Wichtigste
In der Schweiz ist zwischen der obligatorischen Grundversicherung (KVG) und der freiwilligen Zusatzversicherung (VVG) zu unterscheiden. Beide werden unterschiedlich gekündigt. Dieser Artikel konzentriert sich auf die VVG-Zusatzversicherung und ihre Tücken, etwa die Gesundheitsprüfung, die eine Rückkehr erschweren kann.
Grund- und Zusatzversicherung: zwei Regime
Die Grundversicherung (KVG) ist obligatorisch und ihr Kassenwechsel folgt einem strengen Kalender (oft Ende November für den 1. Januar). Die Zusatzversicherung (VVG) richtet sich nach Vertrag und Versicherungsvertragsgesetz: Ihr Ablauf liegt häufig am 31. Dezember, mit üblicher Frist von drei Monaten.
Die Falle der Gesundheitsprüfung
Bevor Sie eine Zusatzversicherung kündigen, stellen Sie sicher, dass Sie anderswo eine gleichwertige erhalten. Anders als die Grundversicherung kann die VVG-Zusatzversicherung eine Gesundheitserklärung verlangen und die Deckung ablehnen oder einschränken. Kündigen Sie die alte erst nach Bestätigung der neuen.
Die betroffenen Zusatzversicherungen
Die VVG-Zusatzversicherung umfasst verschiedene Produkte: Spital (Privat- oder Halbprivatzimmer), Alternativmedizin, Zahn, Brillen, Kapital- oder Leistungen bei Krankheit. Jedes hat eigene Kündigungsbedingungen und Abläufe, die Vertrag für Vertrag zu prüfen sind.
Bestimmen Sie vor der Kündigung genau die Leistungen, die Sie beziehen, und jene, die Sie wirklich brauchen. Eine Spitalzusatzversicherung etwa ist später schwerer wiederzuerlangen als eine einfache ambulante Deckung, wegen der Gesundheitsprüfung.
Die richtige Reihenfolge der Schritte
Bei einer Zusatzversicherung ist die Reihenfolge entscheidend: Holen Sie zuerst die schriftliche Annahme des neuen Versicherers ein, prüfen Sie fehlende Gesundheitsvorbehalte und kündigen Sie erst dann den alten Vertrag. Eine umgekehrte Reihenfolge kann Sie ohne Zusatzversicherung zurücklassen, falls die neue abgelehnt wird.
Bedenken Sie: Die KVG-Grundversicherung steht hier nie auf dem Spiel; sie bleibt erhalten und wechselt nach eigenem Kalender. Die Zusatzversicherung bietet keine Aufnahmegarantie: Vorsicht geht vor Tempo.
FAQ
Kann ich die Zusatz- kündigen und die Grundversicherung behalten?
Ja, es sind zwei unabhängige Verträge. Sie können die VVG-Zusatzversicherung kündigen und die KVG-Grundversicherung behalten oder umgekehrt die Grundkasse wechseln, ohne die Zusatzversicherung anzutasten.