Autoversicherung in der Schweiz kündigen: Fristen, Schreiben und Sonderfälle
Die Autoversicherung gehört zu den Verträgen, die Schweizer Autofahrer am häufigsten kündigen, meist zum Jahresablauf oder bei einem Fahrzeugwechsel. Der Rahmen ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieser Artikel fasst die üblichen Fristen, die Form des Schreibens und die Situationen mit ausserordentlichem Kündigungsrecht zusammen.
Die ordentliche Frist von drei Monaten
Für eine Kündigung zum Ablauf beträgt die übliche Frist drei Monate vor dem Hauptablaufdatum auf Ihrer Police. Läuft Ihr Vertrag am 31. Dezember ab, muss Ihr Schreiben spätestens am 30. September beim Versicherer eintreffen.
Seit der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen VVG-Revision können nach neuem Recht abgeschlossene Verträge zum Ende des ersten Jahres und danach jährlich gekündigt werden, unter Einhaltung der Frist. Prüfen Sie stets Ihre AVB.
Verkauf, Wechsel oder Ausserbetriebsetzung des Fahrzeugs
Der Verkauf des Fahrzeugs beendet das versicherte Objekt. In der Regel folgt die Versicherung dem Halter, nicht dem Kennzeichen: Melden Sie den Verkauf Ihrem Versicherer und legen Sie einen Nachweis bei (Kaufvertrag, Bestätigung der Ausserbetriebsetzung beim Strassenverkehrsamt).
Bei einem blossen Fahrzeugwechsel übertragen viele Versicherer den Vertrag auf das neue Auto; dann müssen Sie nicht kündigen, sondern eine Anpassung verlangen. Wollen Sie den Versicherer wechseln, bleibt die Kündigung zum Ablauf der einfachste Weg.
Prämienerhöhung und Schadenfall: das ausserordentliche Recht
Eine Prämienerhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung eröffnet oft ein ausserordentliches Kündigungsrecht: Sie können dann innert kurzer Frist nach der Mitteilung kündigen. Die genaue Frist steht in Ihren AVB.
Nach einem Schadenfall sieht das VVG (Art. 42) für beide Parteien ein ausserordentliches Kündigungsrecht vor. Sie können kurz nach der Schadenregulierung kündigen; auch hier sind Einschreiben und Sendenachweis entscheidend.
Das Schreiben verfassen und versenden
Ihr Schreiben muss den Vertrag (Policennummer) bezeichnen, den Grund nennen (Ablauf, Verkauf, Erhöhung, Schadenfall) und eine schriftliche Bestätigung der Kündigung verlangen. Unser Generator erstellt in wenigen Klicks ein konformes, druckfertiges Schreiben.
Bewahren Sie stets die Quittung des Einschreibens auf: Sie ist im Streitfall Ihr Nachweis des Versanddatums.
Teilkasko, Vollkasko und Haftpflicht
Eine Schweizer Autoversicherung kombiniert meist drei Teile: die obligatorische Haftpflicht, die Teilkasko (Diebstahl, Glasbruch, Hagel, Tiere) und die Vollkasko (zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug). Sie können den ganzen Vertrag kündigen oder je nach Bedingungen nur einen Teil anpassen — etwa die Vollkasko bei einem älteren Fahrzeug aufgeben.
Wollen Sie nur einen Teil der Deckung kündigen, halten Sie dies im Schreiben klar fest. Beim Versichererwechsel vergleichen Sie die Deckungen Teil für Teil: Eine tiefere Prämie verbirgt manchmal eine schwächere Teilkasko oder einen höheren Selbstbehalt.
Da die Fahrzeug-Haftpflicht für das Fahren obligatorisch ist, kündigen Sie sie nie ohne aktiven Neuvertrag: Fahren ohne diese Deckung ist verboten und wird streng geahndet.
Häufige Fehler vermeiden
Der erste Fehler ist, bis zur letzten Minute zu warten: Ein am Vortag des Ablaufs aufgegebenes Schreiben kommt zu spät, da die Frist nach Eingang berechnet wird. Rechnen Sie stets mehrere Tage Postweg ein und senden Sie Ihr Einschreiben mit komfortablem Vorlauf.
Der zweite Fehler ist, keine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Ohne sie haben Sie keine Gewissheit, dass Ihr Vertrag zum gewünschten Datum endet. Der dritte: den alten Vertrag vor Abschluss des neuen zu kündigen, was bei einer Pflichtversicherung eine Lücke schafft.
Schliesslich verwechseln viele Fahrzeugwechsel und Kündigung: Meist wird die Versicherung ohne Kündigung auf das neue Auto übertragen. Fragen Sie Ihren Versicherer, bevor Sie schreiben.
Checkliste vor dem Versand Ihrer Kündigung
Prüfen Sie vor dem Versand die Kernpunkte: korrekte Policennummer, klar genannter Grund, gewünschtes Wirkungsdatum, Verlangen einer schriftlichen Bestätigung, Unterschrift und Datum. Stellen Sie sicher, dass das Schreiben fristgerecht eintrifft, unter Berücksichtigung des Postwegs.
Bereiten Sie auch die Anschlusslösung vor: Beim Wechsel muss der neue Vertrag spätestens am Tag nach Ende des alten beginnen, ohne Unterbruch der obligatorischen Haftpflicht. Bewahren Sie Kopie und Einschreibe-Quittung im selben Dossier wie die Police auf.
FAQ
Welche Frist gilt für die Kündigung der Autoversicherung?
Die übliche Frist beträgt drei Monate vor dem Jahresablauf. Ein ausserordentliches Recht (Verkauf, Prämienerhöhung, Schadenfall) kann diese Frist verkürzen: prüfen Sie Ihre AVB.
Muss die Kündigung per Einschreiben erfolgen?
Das Einschreiben ist nicht immer vorgeschrieben, aber dringend empfohlen: Es liefert einen datierten Sendenachweis, der bei Streit über die Frist unerlässlich ist.