RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen
Veröffentlicht am 17. August 2026 · Von Équipe JA Technology

Versicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen in der Schweiz kündigen

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Foto: Gestumblindi — CC BY-SA 4.0 (Quelle)

Versicherung für Wohnmobil oder Wohnwagen in der Schweiz kündigen

Wenn ein Halter sein Wohnmobil verkauft, seinen Wohnwagen abgibt oder ihn nach der Saison stilllegt, endet die Fahrzeugversicherung nicht von selbst. Die obligatorische Haftpflicht und die freiwillige Kaskoversicherung bleiben geschuldet, solange der Vertrag läuft. Der richtige Kündigungsgrund, ordentlich auf den Ablauf oder ausserordentlich beim Verkauf, verhindert die stillschweigende Verlängerung und beendet eine überflüssig gewordene Deckung.

Obligatorische Haftpflicht und freiwillige Kasko: was Ihr Freizeitvertrag deckt

Ein eingelöstes Wohnmobil verkehrt im öffentlichen Verkehr und unterliegt damit der obligatorischen Haftpflicht, die Schäden gegenüber Dritten deckt. Diese Haftpflicht ist Voraussetzung für die Einlösung und die Abgabe der Kontrollschilder. Die Kasko bleibt freiwillig: Die Teilkasko deckt Diebstahl, Glasbruch, Hagel oder Tierschäden, die Vollkasko ergänzt die Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverschuldeter Kollision.

Der gezogene Wohnwagen folgt einer ähnlichen, aber eigenständigen Logik: Er verfügt über eine eigene Einlösung und kann mit einer separaten Kasko für Aufbau und Ausrüstung versichert werden. Prüfen Sie vor jeder Kündigung, welche Deckungen tatsächlich in Ihrer Police stehen, denn Haftpflicht und Kasko können in unterschiedlichen Verträgen oder mit verschiedenen Abläufen geführt werden und sind je einzeln zu behandeln.

Ordentliche Kündigung auf den Jahresablauf

Der einfachste Weg bleibt die ordentliche Kündigung. Die meisten Fahrzeugversicherungen in der Schweiz, geregelt durch das VVG (SR 221.229.1), sehen eine Laufzeit von einem Jahr mit stillschweigender Verlängerung vor. Um sie zu beenden, gilt eine übliche Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Jahresablauf. Wird diese Frist ohne Kündigung versäumt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Suchen Sie das Ablaufdatum auf Ihrer Police, und reichen Sie die Kündigung schriftlich ein, idealerweise eingeschrieben, um einen Beleg für Versand und Empfang zu haben. Geben Sie Vertragsnummer, Kontrollschild und gewünschtes Wirkungsdatum an. Frühes Handeln ist entscheidend: Ein zu spät versandtes Schreiben verschiebt das Vertragsende um ein ganzes Jahr, selbst wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde.

Verkauf des Fahrzeugs: den ausserordentlichen Grund nutzen

Der Verkauf eines Wohnmobils oder Wohnwagens ist ein klassischer Fall der ausserordentlichen Kündigung. Wechselt das versicherte Objekt den Eigentümer, entfällt das versicherbare Interesse des Verkäufers. Der Vertrag kann dann vorzeitig enden, unabhängig vom Jahresablauf, gegen Vorlage eines Belegs wie des Kaufvertrags oder der Übertragungsbestätigung.

Informieren Sie Ihren Versicherer konkret unmittelbar nach der Übergabe und legen Sie den Verkaufsbeleg sowie das Übergabedatum bei. Geben Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt ab, sofern das Fahrzeug nicht im eingelösten Zustand vom Käufer übernommen wird. Die Deckung endet am vereinbarten Datum, und die auf die nicht abgelaufene Periode entfallende Prämie wird grundsätzlich anteilig zurückerstattet, gemäss den allgemeinen Bedingungen Ihrer Police.

Saisonale Stilllegung: aussetzen statt kündigen?

Viele Halter nutzen ihr Freizeitfahrzeug nur einen Teil des Jahres. Statt jedes Frühjahr zu kündigen und neu abzuschliessen, bieten mehrere Versicherer die Hinterlegung der Kontrollschilder beim kantonalen Strassenverkehrsamt an. Die Haftpflicht wird während der Einstellung ausgesetzt, während eine begrenzte Deckung des ruhenden Fahrzeugs oft im Rahmen der Teilkasko bestehen bleibt.

Diese Aussetzung ist keine Kündigung: Der Vertrag besteht weiter und lebt bei der erneuten Anbringung der Schilder wieder auf. Sie eignet sich für eine unterbrochene Winternutzung ohne Verkaufsabsicht. Stellen Sie den Gebrauch dagegen endgültig ein, bleibt die Kündigung die passende Lösung. Vergleichen Sie beide Optionen nach Ihrem tatsächlichen Vorhaben, denn die Aussetzung erspart Kosten und Fristen eines neuen Abschlusses.

Prämienerhöhung und Schadenfall: weitere Gründe für den vorzeitigen Ausstieg

Neben dem Verkauf eröffnen zwei Situationen ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Bei einer vom Versicherer beschlossenen Prämienerhöhung ausserhalb gesetzlicher Anpassungen können Sie den Vertrag auf das Wirkungsdatum der Erhöhung kündigen, sofern Sie die in der Mitteilung genannte Frist einhalten. Das ist die Gelegenheit, den Markt zu vergleichen und gegebenenfalls eine in Prozent ausgedrückte Ersparnis bei der Jahresprämie zu erzielen.

Nach einem Schadenfall, für den eine Leistung erbracht wurde, steht das Kündigungsrecht in der Regel beiden Parteien zu, innerhalb der vom VVG und den allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Fristen. Halten Sie Ihr Vorgehen in jedem Fall schriftlich fest, bewahren Sie die Belege auf und prüfen Sie das genaue Datum des Deckungsendes, um eine ungedeckte Periode oder eine doppelte Zahlung zu vermeiden.

FAQ

Beendet der Verkauf meines Wohnmobils die Versicherung automatisch?

Nein. Der Vertrag erlischt nicht von selbst: Sie müssen den Versicherer informieren und einen Verkaufsbeleg vorlegen. Die Deckung endet dann am vereinbarten Übertragungsdatum, und die nicht abgelaufene Prämie wird grundsätzlich anteilig gemäss Ihren allgemeinen Bedingungen zurückerstattet.

Welche Frist muss ich für eine ordentliche Kündigung einhalten?

Für die meisten dem VVG unterstellten Fahrzeugverträge gilt eine übliche Frist von drei Monaten vor dem Jahresablauf. Ohne Kündigung innerhalb dieser Frist verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr. Prüfen Sie stets das genaue Ablaufdatum auf Ihrer Police.

Aussetzen oder kündigen bei saisonalem Gebrauch?

Wenn Sie das Fahrzeug wieder nutzen wollen, setzt die Hinterlegung der Schilder die Haftpflicht aus und hält den Vertrag aktiv, was die Kosten eines Neuabschlusses erspart. Die Kündigung empfiehlt sich eher bei endgültiger Einstellung oder Verkauf. Vergleichen Sie nach Ihrem tatsächlichen Vorhaben.

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