Kündigungsfristen für Versicherungen in der Schweiz: alles verstehen

Kündigungsfristen für Versicherungen in der Schweiz: alles verstehen
Die häufigste Frage bei der Kündigung betrifft die Frist. In der Schweiz bestehen mehrere Regeln nebeneinander: die ordentliche Frist, das Regime alter Langzeitverträge und die ausserordentlichen Kündigungsrechte. So behalten Sie den Überblick.
Die ordentliche 3-Monats-Frist
Für die meisten VVG-Branchen erfolgt die ordentliche Kündigung zum Jahresablauf mit drei Monaten Frist. Massgebend ist der Eingang beim Versicherer: Planen Sie Zeit für den Postweg des Einschreibens ein.
Verträge vor der Revision 2022
Vor der VVG-Revision konnten gewisse Langzeitverträge (oft mehrjährig) nur zum Ende der vereinbarten Dauer gekündigt werden. Das seit 1. Januar 2022 geltende revidierte Recht erleichtert die Kündigung nach dem ersten Jahr für betroffene Verträge. Prüfen Sie Abschlussdatum und Bedingungen.
Die ausserordentlichen Fristen
Prämienerhöhung, Schadenfall, grosse Situationsänderung: Diese Ereignisse eröffnen Kündigungsrechte ausserhalb des Ablaufs mit eigenen kurzen Fristen. Der Grund muss im Schreiben genannt werden. Details je Fall finden Sie auf unseren Motiv-Seiten.
Die eigene Frist konkret berechnen
Nehmen Sie das Ablaufdatum auf Ihrer Police und ziehen Sie die Monate der Frist ab. Bei drei Monaten Frist und Ablauf am 31. Dezember muss Ihr Schreiben spätestens am 30. September eingehen. Da der Eingang zählt, nicht der Versand, ziehen Sie noch einige Tage für den Postweg ab.
Setzen Sie sich praktisch ein Versanddatum eine Woche vor der theoretischen Grenze. Dieser Puffer fängt Wochenenden, Feiertage und Zustellrisiken auf. Lieber zu früh senden als die Frist verpassen und ein ganzes Jahr verlängert werden.
Die stillschweigende Verlängerung und wie man sie vermeidet
Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Diese Verlängerung ist legal und häufig: Nach der Frist sind Sie für eine neue Periode gebunden, meist ein Jahr.
Um eine ungewollte Verlängerung zu vermeiden, notieren Sie die Abläufe aller Verträge an einem Ort. Unser digitaler Tresor zentralisiert Ihre Policen und erinnert Sie vor jedem Ablauf, damit Sie rechtzeitig handeln.
Ausserordentliche Fristen: ein anderer Kalender
Neben der ordentlichen Dreimonatsfrist folgen mehrere Situationen einem eigenen Kalender, losgelöst vom Jahresablauf. Der Verkauf des versicherten Guts beendet den Vertragsgegenstand zum Übertragungsdatum. Eine vom Versicherer entschiedene Prämienerhöhung eröffnet ein Recht, das innert kurzer Frist nach Erhalt der Mitteilung auszuüben ist. Ein entschädigter Schaden eröffnet beidseitig ein Recht ab Regulierung.
Diese ausserordentlichen Fristen sind oft viel kürzer als drei Monate – manchmal nur wenige Wochen. Die praktische Regel ist einfach: Sobald ein besonderes Ereignis eintritt (Verkauf, Erhöhungsmitteilung, Schadenabrechnung), reagieren Sie sofort statt zu warten. Die Zeit spielt gegen Sie.
Drei Rechenbeispiele Schritt für Schritt
Erstes Beispiel, ordentliche Kündigung: Ihre Police läuft am 31. Dezember ab, die Frist beträgt drei Monate, Ihr Schreiben muss also spätestens am 30. September eingehen. Geben Sie das Einschreiben um Mitte September auf, um den Postweg abzufedern.
Zweites Beispiel, abweichender Ablauf: Viele glauben, alle Verträge liefen am 31. Dezember ab – das ist falsch. Nennt Ihre Police den 30. Juni, setzt die Dreimonatsfrist die Grenze auf den 31. März. Lesen Sie stets das tatsächliche Datum, vermuten Sie es nicht.
Drittes Beispiel, alter Vertrag: Ein vor der Revision 2022 abgeschlossener Vertrag unter dem Regime mehrjähriger Dauern kann eine längere Bindung enthalten. Dann können Sie nicht zwingend zur ersten Jahresfrist kündigen; prüfen Sie die feste Dauer in Ihren AVB vor dem Rechnen.
Der Sonderfall der Grundversicherung (KVG)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) folgt einem eigenen Kalender, der sich nicht mit der Dreimonatsfrist der VVG-Verträge deckt. Für einen Wechsel der Grundkasse muss die Kündigung in der Regel bis Ende November beim Versicherer eintreffen, um auf den folgenden 1. Januar zu wirken. Dies ist eine der wenigen Fristen, die wirklich durch einen einheitlichen Rahmen und nicht durch den einzelnen Vertrag bestimmt wird.
Diese Besonderheit erklärt eine weit verbreitete Verwechslung: Viele wenden die «1.-Januar-Regel» irrtümlich auf alle Krankenversicherungen an. Sie gilt aber nur für die KVG-Grundversicherung. Die dem VVG unterstellte Zusatzversicherung behält ihre eigene Frist (oft drei Monate vor einem häufig auf Ende Dezember gelegten Ablauf, aber im Vertrag zu prüfen). Vermischen Sie diese beiden Kalender nie.
Wollen Sie die Grundkasse auf den 1. Januar wechseln, behandeln Sie dieses Dossier praktisch getrennt und früh im Herbst, ohne auf Ihre übrigen Kündigungen zu warten. Bei der Grundversicherung ist die Aufnahme bei einem neuen Versicherer garantiert; bei der Zusatzversicherung bleibt Vorsicht (vorherige Annahme, Gesundheitsprüfung) angebracht.
FAQ
Wird die Frist nach Versand oder Eingang berechnet?
Nach Eingang beim Versicherer. Deshalb ist das Einschreiben, das die Aufgabe bei der Post belegt, so wichtig: Es sichert Ihr Vorgehen im Streitfall.
Laufen alle Verträge am 31. Dezember ab?
Nein. Das ist ein Irrtum: Der Ablauf steht auf Ihrer Police und kann auf jedes Datum des Jahres fallen. Prüfen Sie ihn stets auf dem Dokument, bevor Sie die Dreimonatsfrist berechnen.
Was ändert die VVG-Revision 2022 an den Fristen?
Für nach neuem Recht abgeschlossene oder erneuerte Verträge ist die Kündigung zum Ende des ersten Jahres und danach jährlich grundsätzlich mit Frist möglich. Ältere Verträge können mehrjährigen Dauern unterliegen: prüfen Sie Ihre AVB.