RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen
Veröffentlicht am 13. Juli 2026 · Von Équipe JA Technology

BVG-Freizügigkeitsleistung (2. Säule) auflösen: Stellenwechsel oder Wegzug ins Ausland

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Foto: Tony Webster — CC BY 2.0 (Quelle)

BVG-Freizügigkeitsleistung (2. Säule) auflösen: Stellenwechsel oder Wegzug ins Ausland

Wer den Arbeitgeber wechselt oder ins Ausland zieht, muss sein Guthaben der beruflichen Vorsorge regeln. Wird das Geld der 2. Säule nicht sofort in eine neue Pensionskasse übertragen, wird es auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice geparkt. Dieses Guthaben zu übertragen, aufzulösen oder die verknüpfte Police zu kündigen setzt die Beachtung genauer Austrittsregeln aus FZG und BVG voraus. Dieser Praxisleitfaden erläutert Schritte, Fristen und erforderliche Nachweise je nach Situation.

Die Freizügigkeit der 2. Säule verstehen

Verlassen Sie einen Arbeitgeber, ohne sofort einem anderen mit Pensionskasse beizutreten, kann Ihr Altersguthaben in den meisten Fällen nicht bar ausbezahlt werden. Das Freizügigkeitsgesetz (FZG, SR 831.42) verlangt dann die Erhaltung der Vorsorge bei einer Freizügigkeitseinrichtung, in Form eines Bankkontos oder einer Versicherungspolice. Das Guthaben bleibt gebunden und behält seinen Vorsorgezweck, bis ein zulässiger Auszahlungsgrund eintritt.

Der Unterschied zwischen einem Freizügigkeitskonto und einer Freizügigkeitspolice ist für die Kündigung wesentlich. Das Konto ist ein Bankprodukt, das das Guthaben verzinst, ohne Risikodeckung. Die Freizügigkeitspolice ist ein Versicherungsvertrag nach VVG (SR 221.229.1), der Leistungen bei Tod oder Invalidität umfassen kann. Das eine oder das andere zu kündigen folgt deshalb nicht genau denselben Regeln und hat nicht dieselben Folgen.

Das Guthaben in eine neue Pensionskasse übertragen

Treten Sie eine Stelle bei einem Arbeitgeber mit Vorsorgeeinrichtung an, sieht das Gesetz grundsätzlich die vollständige Übertragung Ihrer Austrittsleistung in diese neue Kasse vor. Sie müssen der Freizügigkeitseinrichtung die Angaben der Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers mitteilen, damit sie das Guthaben überweist. Diese Übertragung ist keine blosse Option: Sie soll die Kontinuität Ihrer beruflichen Vorsorge sicherstellen.

Um die Übertragung auszulösen, richten Sie ein schriftliches Gesuch an Ihre Freizügigkeitseinrichtung und legen die Anschlussbestätigung der neuen Kasse bei. Die Mittelbewegung dauert in der Regel einige Wochen. Bewahren Sie die Überweisungsbelege auf und prüfen Sie, ob das gesamte Guthaben einschliesslich aufgelaufener Zinsen übertragen wurde. Hier werden keine bezifferten Prämien oder Gebühren genannt, da diese Bedingungen je nach Einrichtung unterschiedlich sind.

Ein Freizügigkeitskonto auflösen: zulässige Auszahlungsfälle

Die Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens und damit die Auflösung des Kontos ist nur in vom Gesetz abschliessend vorgesehenen Fällen möglich. Der endgültige Wegzug aus der Schweiz erlaubt grundsätzlich den Bezug, mit erheblichen Einschränkungen für den obligatorischen BVG-Teil, wenn Sie sich in einem EU- oder EFTA-Staat niederlassen und dort einer obligatorischen Sozialversicherung unterstehen. Auch die Aufnahme einer anerkannten selbständigen Erwerbstätigkeit und das Erreichen des Referenzalters gehören zu den zulässigen Gründen.

Weitere Fälle erlauben einen Vorbezug: die volle Invalidität, der Erwerb von Wohneigentum zum Eigenbedarf oder ein geringfügiges Guthaben, das einem Jahresbeitrag entspricht. Jeder Grund verlangt besondere Nachweise wie eine Abmeldebestätigung der Gemeinde, einen Handelsregisterauszug oder einen Entscheid der Invalidenversicherung. Das Gesuch erfolgt schriftlich bei der Einrichtung, die vor der Freigabe die Voraussetzungen prüft.

Die mit einem Wegzug verknüpfte Vorsorgepolice kündigen

Eine bei einem Versicherer abgeschlossene Freizügigkeitspolice untersteht dem VVG und enthält oft neben dem Sparteil eine Risikodeckung. Bei einem Wegzug ins Ausland setzt die Kündigung die Prüfung der allgemeinen Vertragsbedingungen und eines allfälligen Rückkaufswerts voraus, der vom angesparten Guthaben abweichen kann. Bevorzugen Sie stets die schriftliche Form und verlangen Sie vom Versicherer eine detaillierte Abrechnung vor jeder unwiderruflichen Entscheidung.

Der endgültige Wegzug aus der Schweiz ist ein Ereignis, das den Auszahlungsantrag ermöglicht, unter Vorbehalt der für den obligatorischen BVG-Teil geltenden Regeln. Legen Sie Ihrem Schreiben Ausweise, die Abmeldebestätigung und gegebenenfalls das Formular des Versicherers bei. Beachten Sie, dass die Kündigung einer Police mit Risikoleistungen eine Todesfall- oder Invaliditätsdeckung aufheben kann: Wägen Sie diese Folge ab, bevor Sie auflösen, besonders wenn Ihre familiäre Situation dies erfordert.

Fristen, Schriftform und wichtige Punkte

Anders als bei Sachversicherungen unterliegt die Freizügigkeit nicht der dreimonatigen Kündigungsfrist vor dem jährlichen Verfall, die die meisten VVG-Verträge regelt. Die Kündigung oder Auszahlung hängt hier vom Eintritt eines zulässigen Austrittsfalls ab, nicht von einem Verfalldatum. Es bleibt dennoch ratsam, jedes Gesuch schriftlich, datiert und unterzeichnet einzureichen und eine Kopie sowie einen Versandnachweis aufzubewahren, um das Vorgehen zu belegen.

Mehrere Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Die Barauszahlung der 2. Säule unterliegt einer gesonderten Besteuerung, und ein Wegzug in bestimmte Länder verlangt die Erhaltung des obligatorischen Teils auf einem gesperrten Konto. Der Vergleich der Freizügigkeitseinrichtungen vor einer Übertragung kann Gebühren senken und die Rendite verbessern, mitunter um mehrere Prozentpunkte über die Laufzeit. Holen Sie im Zweifelsfall vor dem Handeln eine spezialisierte Vorsorgeberatung ein.

FAQ

Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben beziehen, wenn ich ins Ausland ziehe?

Der endgültige Wegzug aus der Schweiz erlaubt grundsätzlich den Auszahlungsantrag. Wenn Sie sich jedoch in einem EU- oder EFTA-Staat niederlassen und dort einer obligatorischen Sozialversicherung unterstehen, muss der obligatorische BVG-Teil auf einem gesperrten Konto bleiben. Nur der überobligatorische Teil kann dann ausbezahlt werden. Eine Abmeldebestätigung ist erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen Übertragen und Auflösen des Kontos?

Die Übertragung verschiebt das Guthaben in eine neue Pensionskasse oder eine andere Freizügigkeitseinrichtung und hält die Vorsorge gebunden. Die Auflösung entspricht einer endgültigen Auszahlung, die nur in gesetzlichen Fällen wie Wegzug, Selbständigkeit oder Referenzalter möglich ist. Die Übertragung ist die Regel, die Auszahlung die geregelte Ausnahme.

Hebt die Kündigung einer Freizügigkeitspolice meine Todesfalldeckung auf?

Eine Freizügigkeitspolice kann im Gegensatz zu einem reinen Bankkonto Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität umfassen. Die Kündigung dieses Vertrags beendet diese Deckungen. Verlangen Sie vor der Auflösung vom Versicherer eine detaillierte Abrechnung und prüfen Sie die Auswirkungen auf Ihre Angehörigen, besonders bei unterstützungspflichtigen Personen.

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