Säule 3a kündigen: Ablauf, Sistierung und Übertragung
Die gebundene Säule 3a ist ein Vorsorgeprodukt, keine gewöhnliche Sachversicherung. Man «kündigt» sie nicht wie eine Auto- oder Hausratversicherung: Die Guthaben sind grundsätzlich bis rund fünf Jahre vor dem Rentenalter gebunden, ausser bei gesetzlichen Vorbezugsgründen. Je nach Lage heisst «Aufhören» bei der 3a meist: Prämienzahlung sistieren, Kapital zu einer anderen Stiftung übertragen oder einen gesetzlich vorgesehenen Vorbezug verlangen. Diese Seite klärt diese Optionen und ihre Folgen.
Prämien sistieren statt kündigen
Bei einer 3a-Banklösung gibt es oft nichts zu «kündigen»: Sie zahlen frei ein, also genügt es, die Einzahlungen einzustellen oder zu senken. Das Konto bleibt offen und das Kapital bis zu den gesetzlichen Bezugsbedingungen gebunden.
Bei einer 3a als Versicherungspolice (mit Risiko- und Sparteil) kann das Aussetzen der Prämien vertragliche Folgen haben: Umwandlung in eine prämienfreie Police, geringere garantierte Leistungen, in den ersten Jahren sogar Einbussen. Verlangen Sie zuerst eine genaue Abrechnung des Versicherers – «kündigen» Sie nicht blind.
Übertragung zu einer anderen Stiftung
Wollen Sie für bessere Konditionen den Anbieter wechseln, ist der Weg nicht die Kündigung, sondern die Übertragung: Das 3a-Kapital geht von einer Vorsorgestiftung zu einer anderen, ohne den gebundenen Rahmen zu verlassen und ohne Besteuerung. Die «Gebundenheit» der 3a bleibt während des Vorgangs erhalten.
Verlangen Sie die Übertragung bei der neuen Stiftung, die meist die Guthaben bei der alten einholt. Prüfen Sie allfällige Austrittskosten bei einem Versicherungsprodukt und, bei einer Police, die Differenz zwischen eingezahltem Kapital und Rückkaufswert, bevor Sie entscheiden.
Vorbezug: nur in gesetzlichen Fällen
Ein echter Bezug des 3a-Kapitals vor dem Termin ist nur in gesetzlich definierten Fällen möglich: Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, endgültiger Wegzug aus der Schweiz, Einkauf in die 2. Säule oder Invalidität. Ausserhalb dieser Fälle bleibt das Kapital gebunden.
Jeder Bezug hat steuerliche Folgen (gesonderte Kapitalbesteuerung). Informieren Sie sich vor einem Schritt bei Ihrer Stiftung und nötigenfalls bei einer Beratung: Eine übereilte Entscheidung kann teuer werden. Keine Mustervorlage ersetzt diese persönliche Beratung.
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Häufige Fragen
Kann ich meine 3a jederzeit kündigen?
Nein, nicht wie eine gewöhnliche Versicherung. Das 3a-Kapital ist bis rund fünf Jahre vor dem Rentenalter gebunden, ausser bei gesetzlichen Vorbezugsfällen (Wohneigentum, Selbständigkeit, Wegzug usw.). Sie können jedoch die Einzahlungen sistieren oder das Kapital übertragen.
Schliesst das Sistieren der Prämien mein 3a-Konto?
Bei einer 3a-Bank nein: Sie hören einfach auf einzuzahlen, Konto und Kapital bleiben bestehen. Bei einer 3a als Police kann das Aussetzen zu einer prämienfreien Police und geringeren Leistungen führen – verlangen Sie vorher die Abrechnung.
Wird eine Übertragung zu einer anderen Stiftung besteuert?
Nein: Eine Übertragung von 3a-Guthaben zwischen Vorsorgestiftungen bleibt im gebundenen Rahmen und wird nicht besteuert, anders als ein Bezug. Nur ein tatsächlicher Kapitalbezug löst eine gesonderte Besteuerung aus.