Zusatzversicherung (VVG) beim Wegzug ins Ausland kündigen
Ein dauerhafter Wegzug aus der Schweiz ändert Ihre Versicherungslage grundlegend. Bei der Grundversicherung (KVG) endet die Versicherungspflicht mit der Unterstellung: ein eigenes Regime, behandelt auf unseren spezialisierten Gesundheitsseiten. Bei der Zusatzversicherung (VVG) – Spital, Zahn, Komplementärmedizin, erweiterte Leistungen – lässt der Wegzug grundsätzlich das versicherte Interesse entfallen und erlaubt die Kündigung. Diese Seite erklärt das VVG-eigene Vorgehen, die beizulegende Bescheinigung und das Zusammenspiel mit der Grundversicherung, ohne in das KVG-Regime einzugreifen.
Der Wegzug lässt das versicherte Interesse entfallen
Die Zusatzversicherung deckt Leistungen rund um das Schweizer Gesundheitssystem. Verlassen Sie das Land dauerhaft, verlieren Sie den Nutzen dieser Deckungen: eine Situationsänderung, die grundsätzlich die Kündigung rechtfertigt, getrennt vom blossen Jahresablauf. Da der Vertrag dem VVG untersteht, regeln Ihre AVB das genaue Vorgehen.
Legen Sie einen Nachweis des Wegzugs bei: Abmeldebestätigung Ihrer Gemeinde (Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle) oder Nachweis der Niederlassung im Ausland. Dieses Dokument legt das Datum fest, ab dem das versicherte Interesse entfällt, und stützt Ihren Antrag auf vorzeitige Kündigung.
KVG-Grundversicherung und VVG-Zusatz: zwei Logiken
Verwechseln Sie die beiden Ebenen nicht. Die obligatorische Grundversicherung (KVG) endet mit dem Ende der Unterstellung, nach regimeeigenen Regeln, die wir hier nicht im Detail behandeln – ziehen Sie für Grundversicherung und Krankenkasse unsere spezialisierten Gesundheitsseiten bei.
Die Zusatzversicherung (VVG) ist ein privatrechtlicher Vertrag: Ihre Kündigung wegen Wegzugs folgt Ihren AVB, die eine Mindestdauer oder besondere Modalitäten vorsehen können. Beide Verträge haben selbst bei einem einzigen Versicherer potenziell unterschiedliche Abläufe und Ansprechstellen. Behandeln Sie sie getrennt, mit einem eigenen Schreiben für die Zusatzversicherung.
Die Kündigung verfassen und senden
Ihr Schreiben muss den Zusatzvertrag bezeichnen (Policennummer), den Grund nennen (dauerhafter Wegzug ins Ausland), das gewünschte Wirkungsdatum angeben und den Wegzugsnachweis beilegen. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung und die Abrechnung eines allfälligen Prämienguthabens für die Zeit nach Ihrem Wegzug.
Senden Sie per Einschreiben für einen datierten Nachweis. Steht in Ihren AVB eine Mindestdauer, weisen Sie den Versicherer auf Ihre Lage hin: Ein Wegzug ins Ausland wird oft als Grund für eine vorzeitige Beendigung anerkannt, doch die Beurteilung richtet sich nach dem Vertrag.
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Häufige Fragen
Erlaubt der Wegzug ins Ausland eine Kündigung vor dem Ablauf?
Grundsätzlich ja bei der VVG-Zusatzversicherung: Ein dauerhafter Wegzug lässt das versicherte Interesse entfallen, was eine vorzeitige Beendigung rechtfertigt. Legen Sie eine Abmeldebestätigung bei. Prüfen Sie Ihre AVB, die eine Mindestdauer oder genaue Modalitäten vorsehen können.
Welchen Nachweis lege ich für einen Wegzug ins Ausland bei?
Eine Abmeldebestätigung Ihrer Gemeinde (Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle) oder einen Nachweis der Niederlassung im Ausland. Dieses Dokument legt das Datum fest, ab dem das versicherte Interesse entfällt, und stützt Ihren Antrag auf vorzeitige Kündigung.
Und die Grundversicherung (KVG) beim Wegzug?
Die obligatorische Grundversicherung folgt einem eigenen Regime: Sie endet mit dem Ende der Unterstellung, nach Regeln, die wir hier nicht ausführen. Für Grundversicherung und Krankenkasse ziehen Sie unsere spezialisierten Gesundheitsseiten bei. Diese Seite behandelt nur die VVG-Zusatzversicherung.