Zusatzversicherung nach einer Prämienerhöhung kündigen
Die Zusatzversicherung (Alternativmedizin, Spital, Zahn…) ist nicht die Grundversicherung: Sie untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nicht dem KVG. Die ordentliche Frist beträgt drei Monate vor Ablauf, oft Ende Dezember. Kündigt der Versicherer eine Prämienerhöhung an, kann sich ein ausserordentliches Kündigungsrecht eröffnen. Diese Seite nennt Bedingungen, Kalender und das nötige Schreiben. Für die Grundversicherung siehe unsere spezialisierten KVG-Seiten.
VVG-Zusatzversicherung: nicht mit dem KVG verwechseln
Die Grundversicherung (KVG) deckt bei allen Versicherern denselben Leistungskatalog; ihre Kündigung folgt einem eigenen Kalender (Eingang bis 30. November für Wirkung am 1. Januar). Die Zusatzversicherung ist ein privater Vertrag nach VVG: Leistungen, Dauer und Bedingungen variieren je Versicherer.
Bei einer VVG-Zusatzversicherung beträgt die übliche Frist drei Monate vor Ablauf, oft per 31. Dezember. Manche Policen sehen eine mehrjährige Mindestdauer vor: Lesen Sie Ihre AVB, um den ersten Kündigungstermin zu kennen.
Die Prämienerhöhung eröffnet ein ausserordentliches Recht
Erhöht der Versicherer die Prämie Ihrer Zusatzversicherung (ausser der vertraglich vorgesehenen Alterung), kann sich ein ausserordentliches Kündigungsrecht eröffnen. Es erlaubt die Beendigung zum Wirkungsdatum der Erhöhung, innert einer vom Versicherer genannten Frist — oft bis zum Ende der betroffenen Versicherungsperiode.
Handeln Sie rasch: Dieses Recht ist an eine kurze Frist ab der Mitteilung gebunden. Bewahren Sie die Mitteilung der Prämienänderung als Beleg auf und erwähnen Sie sie im Schreiben. Achtung: Bei unbezahlten Prämien oder Beteiligungen können Sie nicht kündigen.
Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.
Das Kündigungsschreiben wegen Prämienerhöhung
Geben Sie Ihre Angaben, die Policennummer, die betroffene Zusatzversicherung und die Referenz der Erhöhungsmitteilung an. Berufen Sie sich auf das ausserordentliche Kündigungsrecht wegen Prämienerhöhung und das gewünschte Wirkungsdatum. Datieren, unterschreiben und unverzüglich per Einschreiben senden.
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Häufige Fragen
Eröffnet jede Prämienerhöhung ein Kündigungsrecht?
Nicht immer. Eine rein altersbedingte, vertraglich vorgesehene Erhöhung eröffnet meist kein ausserordentliches Recht. Eine vom Versicherer beschlossene Tariferhöhung erlaubt dagegen oft eine vorzeitige Kündigung. Prüfen Sie den auf der Mitteilung genannten Grund.
Welche Frist gilt nach Ankündigung der Erhöhung?
Die Frist ist kurz und steht auf der Mitteilung der Prämienänderung; sie läuft ab Erhalt der Ankündigung. Reagieren Sie umgehend und senden Sie Ihr Schreiben per Einschreiben, um das Versanddatum zu belegen.
Kann ich kündigen, wenn nicht alle Prämien bezahlt sind?
Nein. Eine Kündigung ist nicht gültig, solange Prämien oder Beteiligungen unbezahlt sind. Bringen Sie Ihre Situation in Ordnung, bevor Sie das Schreiben senden, sonst lehnt der Versicherer die Bearbeitung ab.