RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen

Hausrat- und Haftpflichtversicherung nach einer Prämienerhöhung kündigen

Hausrat- und Haftpflichtversicherung nach einer Prämienerhöhung kündigen

Wie bei der Autoversicherung kann eine Prämienerhöhung bei Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung nach dem VVG ein ausserordentliches Kündigungsrecht eröffnen, wenn der Versicherer den Vertrag ohne Gegenleistung zu Ihrem Nachteil ändert. Der Mechanismus ist gleich: kurze Frist, klares Schreiben, Sendenachweis. So nutzen Sie ihn richtig.

Tariferhöhung von vorgesehener Anpassung unterscheiden

Prüfen Sie zuerst die Art der Erhöhung. Eine vom Versicherer entschiedene Tariferhöhung – mehr zahlen für dieselbe Deckung – kann das ausserordentliche Recht eröffnen. Eine vertraglich vorgesehene Anpassung (etwa Indexierung der Versicherungssumme zur Wertanpassung) ist hingegen keine Änderung zu Ihrem Nachteil im Sinne des Kündigungsrechts.

Ablaufmitteilung und AVB nennen die Art der Änderung. Im Zweifel lassen Sie sich die Erhöhung vom Versicherer schriftlich qualifizieren: Das verhindert eine anfechtbare Kündigung.

Schnell handeln und eine Spur sichern

Das Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung verjährt rasch: Das Schreiben muss innert der genannten Frist eintreffen, oft wenige Wochen nach Erhalt der Mitteilung. Notieren Sie das Empfangsdatum und warten Sie nicht bis zur letzten Minute.

Nennen Sie im Schreiben Policennummer, Branche (Hausrat und/oder Privathaftpflicht), Grund (Prämienerhöhung) und gewünschtes Wirkungsdatum. Verlangen Sie eine Bestätigung und sichern Sie die Kontinuität: Bleiben Sie nicht ohne Privathaftpflicht, die im Alltag sehr nützlich ist.

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Deckung vor dem Versichererwechsel vergleichen

Eine Prämienerhöhung ist die Gelegenheit, Ihre Hausratdeckung zu überprüfen, doch schauen Sie nicht nur auf den Betrag. Vergleichen Sie die Versicherungssumme (sie soll den Neuwert Ihrer Sachen widerspiegeln), den Selbstbehalt und eingeschlossene Leistungen wie einfachen Diebstahl auswärts, Wasserschäden oder Glasbruch. Ein günstigeres Angebot kann schlechter decken.

Prüfen Sie zugleich, dass keine Unterversicherung vorliegt: Eine zu tiefe Summe kürzt die Entschädigung im Schadenfall, eine zu hohe treibt die Prämie unnötig. Passen Sie sie Ihrer realen Lage an, bevor Sie anderswo unterschreiben, und kündigen Sie dann den alten Vertrag fristgerecht mit Bitte um schriftliche Bestätigung.

Vergessen Sie die oft mit dem Hausrat gekoppelte Privathaftpflicht nicht: Sie ist im Alltag sehr nützlich und sollte beim Wechsel nicht versehentlich aufgegeben werden. Sichern Sie die Kontinuität dieses Schutzes, indem der neue Vertrag direkt am Ende des alten beginnt.

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Häufige Fragen

Eröffnet die jährliche Indexierung ein Kündigungsrecht?

In der Regel nicht: Eine vertraglich vorgesehene Indexierung, die die Versicherungssumme an den Wert Ihrer Sachen anpasst, ist keine Änderung zu Ihrem Nachteil. Erst die rein tarifliche Erhöhung des Versicherers kann das ausserordentliche Recht eröffnen.

Kann ich nur die Privathaftpflicht kündigen und den Hausrat behalten?

Das hängt von der Vertragsstruktur ab: Hausrat und Privathaftpflicht sind teils in einer Police kombiniert, teils getrennt. Halten Sie im Schreiben klar fest, was Sie kündigen und was Sie behalten, und prüfen Sie Ihre AVB.

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