Autoversicherung nach einer Prämienerhöhung kündigen
Eine Ablaufrechnung mit höherer Prämie ist einer der häufigsten Gründe für einen Wechsel der Autoversicherung. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann eine nicht schadenbedingte Prämienerhöhung ein ausserordentliches Kündigungsrecht eröffnen, das innert kurzer Frist auszuüben ist. Lesen Sie die Mitteilung genau und reagieren Sie rasch.
Wann eine Erhöhung ein ausserordentliches Recht eröffnet
Das VVG sieht vor, dass Sie ausserordentlich kündigen können, wenn der Versicherer den Vertrag zu Ihrem Nachteil ändert – etwa durch eine Prämienerhöhung ohne Gegenleistung. Dieses Recht gilt nicht für vertraglich vorgesehene automatische Anpassungen (vereinbarte Indexierung) und in der Regel nicht für Erhöhungen aufgrund Ihrer eigenen Schadenlast.
Die Unterscheidung ist wichtig: Eine rein tarifliche Erhöhung der Gesellschaft unterscheidet sich von einer vertraglich programmierten. Im Zweifel lesen Sie die Ablaufmitteilung und Ihre AVB genau, die Art der Änderung und Frist nennen.
Die kurze Frist, die Sie nicht verpassen dürfen
Das Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung ist innert kurzer Frist nach Erhalt der Mitteilung auszuüben: Das Schreiben muss innert der im Vertrag vorgesehenen Frist beim Versicherer eintreffen, oft wenige Wochen. Danach gilt die neue Prämie als akzeptiert und es bleibt die ordentliche Kündigung zum nächsten Ablauf.
Reagieren Sie deshalb sofort beim Öffnen der Ablaufpost. Notieren Sie das Empfangsdatum, suchen Sie den neuen Betrag und senden Sie Ihre Kündigung unverzüglich per Einschreiben, um einen datierten Sendenachweis zu haben.
Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.
Obligatorische Deckung ohne Unterbruch behalten
Die Motorfahrzeug-Haftpflicht ist für das Fahren obligatorisch. Kündigen Sie den alten Vertrag nie ohne einen ab dem Folgetag aktiven Neuvertrag: Eine Deckungslücke, selbst von einem Tag, ist verboten und hat bei einem Unfall schwere Folgen.
Vergleichen Sie auch die Deckungen, nicht nur die Prämie: Ein günstigeres Angebot kann eine schwächere Teilkasko oder einen höheren Selbstbehalt enthalten. Halten Sie nach Ihrer Wahl im Schreiben klar fest, dass Sie wegen der Prämienerhöhung kündigen, und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung.
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Schadenbedingte Erhöhung oder Indexierung: die Ausnahmen
Nicht jede Erhöhung eröffnet das ausserordentliche Kündigungsrecht. Zwei Ausnahmen treten in der Autoversicherung häufig auf. Erstens stellt eine Erhöhung aufgrund Ihrer eigenen Schadenlast (etwa eine Rückstufung im Bonussystem nach einem selbstverschuldeten Unfall) in der Regel keine Vertragsänderung zu Ihrem Nachteil im Sinne des Rechts dar: Sie folgt einem vertraglich vorgesehenen Mechanismus.
Zweitens eröffnet auch eine in den AVB vorgesehene Indexierung oder automatische Anpassung dieses Recht nicht. Es ist die rein tarifliche Erhöhung des Versicherers bei gleicher Deckung, die es auslöst. Im Zweifel über die Art der Erhöhung lassen Sie sie vom Versicherer schriftlich qualifizieren, bevor Sie kündigen: Das verhindert einen Schritt, der abgelehnt werden könnte und Sie ein weiteres Jahr binden würde.
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Häufige Fragen
Eröffnet jede Prämienerhöhung ein Kündigungsrecht?
Nein. Das ausserordentliche Recht betrifft vom Versicherer entschiedene Vertragsänderungen zu Ihrem Nachteil. Vertraglich vorgesehene automatische Anpassungen und meist schadenbedingte Erhöhungen eröffnen es nicht. Lesen Sie Ablaufmitteilung und AVB.
Wie viel Zeit habe ich nach einer Erhöhung zur Kündigung?
Die Frist ist kurz und in Ihrem Vertrag festgelegt: oft wenige Wochen nach Erhalt der Mitteilung. Danach gilt die neue Prämie als akzeptiert. Reagieren Sie sofort und senden Sie das Schreiben per Einschreiben.