RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen

Autoversicherung nach Verkauf oder Veräusserung des Fahrzeugs kündigen

Autoversicherung nach Verkauf oder Veräusserung des Fahrzeugs kündigen

Wechselt ein Auto den Eigentümer, entfällt für den Verkäufer der Vertragsgegenstand. In der Schweiz folgt die Versicherung dem Halter, nicht dem Kennzeichen: Sie müssen den Verkauf dem Versicherer mit Nachweis melden, um die Deckung zu beenden und gegebenenfalls die im Voraus bezahlte Prämie zurückzuerhalten.

Der Verkauf beendet das versicherte Objekt

Sobald Sie das Fahrzeug abgeben, besteht kein versicherbares Interesse mehr: Haftpflicht und Kaskodeckungen sind gegenstandslos. Dies ist ein eigener Beendigungsgrund, getrennt von der ordentlichen Kündigung zum Ablauf, da er auf dem Wegfall des Risikos beruht und nicht nur auf dem Vertragskalender.

Konkret informieren Sie Ihren Versicherer schriftlich über den Verkauf, mit Datum der Übertragung und Policennummer. Die Deckung endet zum vereinbarten Datum, meist jenem der Halterübertragung beim kantonalen Strassenverkehrsamt oder der Ausserbetriebsetzung der Schilder.

Beizulegende Nachweise

Um Streit zu vermeiden, legen Sie einen Verkaufsnachweis bei: Kopie des datierten und unterzeichneten Kaufvertrags oder die Bestätigung der Ausserbetriebsetzung des Strassenverkehrsamts. Diese Dokumente legen das Datum fest, ab dem das Risiko entfällt.

Ersetzen Sie Ihr Auto bloss durch ein anderes, ist die Lage anders: Viele Versicherer übertragen den Vertrag auf das neue Fahrzeug, dann gibt es nichts zu kündigen – es genügt eine Anpassung der Police. Fragen Sie nach, bevor Sie eine Kündigung senden, die Sie bereuen würden.

Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.

Prämienguthaben und Bestätigung

Hatten Sie die Prämie für das ganze Jahr bezahlt, steht Ihnen der Anteil für die Zeit nach Wegfall des Risikos grundsätzlich zu. Verlangen Sie in Ihrem Schreiben ausdrücklich die Abrechnung des Guthabens und dessen Rückzahlung und prüfen Sie Ihre AVB, die die Modalitäten regeln.

Verlangen Sie stets eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung. Solange Sie dieses Dokument nicht haben, gilt die Police als weiterlaufend: Schliessen Sie nichts übereilt ab und stellen Sie keine Zahlung ohne Einverständnis des Versicherers ein.

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Häufige Fragen

Muss ich nach einem Verkauf bis zum Jahresablauf warten?

Nein. Mit dem Verkauf entfällt das versicherte Objekt: Sie müssen nicht bis zum ordentlichen Ablauf warten. Sie melden den Verkauf mit Nachweis, und die Deckung endet zum Datum der Übertragung oder Ausserbetriebsetzung.

Erhalte ich die im Voraus bezahlte Prämie zurück?

Grundsätzlich wird Ihnen der Prämienanteil für die Zeit nach Wegfall des Risikos zurückerstattet. Verlangen Sie die Abrechnung schriftlich; die genauen Modalitäten stehen in Ihren AVB.

Und wenn ich nur das Auto wechsle?

Meist überträgt der Versicherer den Vertrag auf das neue Fahrzeug: Dann gibt es keine Kündigung, sondern eine Anpassung der Police. Klären Sie dies mit Ihrem Versicherer, bevor Sie ein Schreiben senden.

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