RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen

Autoversicherung nach dem Tod des Halters kündigen

Autoversicherung nach dem Tod des Halters kündigen

Der Tod eines Angehörigen bringt viele administrative Schritte mit sich, darunter die Versicherungsverträge der verstorbenen Person. Bei der Autoversicherung müssen die Erben oder die für den Nachlass zuständige Person den Versicherer informieren und je nach Schicksal des Fahrzeugs (Behalten, Verkauf, Ausserbetriebsetzung) kündigen oder anpassen. Dieser Beitrag beschreibt das Vorgehen in der richtigen Reihenfolge.

Wer kündigen kann und mit welchen Dokumenten

Beim Tod des Halters übernehmen die Erben oder die mit dem Nachlass betraute Person die Verträge. Zur Kündigung der Autoversicherung legen Sie eine Kopie der Todesurkunde bei und bei Bedarf einen Nachweis Ihrer Berechtigung (Erbbescheinigung oder Vollmacht). Der Versicherer benötigt diese Belege, um den Auftrag rechtssicher zu bearbeiten.

Geben Sie Policennummer und gewünschtes Wirkungsdatum klar an. Sind mehrere Erben betroffen, bestimmen Sie eine einzige Kontaktperson für die Korrespondenz, um widersprüchliche Anweisungen zu vermeiden.

Je nach Schicksal des Fahrzeugs

Wird das Fahrzeug verkauft oder ausser Betrieb gesetzt, endet die Deckung zum Datum der Übertragung oder Schildrückgabe wie bei jedem Verkauf: Legen Sie den entsprechenden Nachweis bei. Behält ein Erbe das Auto und will es versichert lassen, kann der Vertrag meist auf ihn übernommen oder angepasst statt gekündigt werden.

Stimmen Sie diese Schritte mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt ab, das Zulassung und Ausserbetriebsetzung regelt. Ende der Versicherung und Schicksal der Schilder müssen übereinstimmen, um keine gegenstandslose Deckung zu bezahlen.

Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.

Erbgang, Schilder und Prämienguthaben abstimmen

Der Tod des Halters fügt sich in eine Reihe von Schritten ein, die stimmig bleiben müssen. Klären Sie vor dem Schreiben an den Versicherer das Schicksal des Fahrzeugs: Wird es verkauft, ausser Betrieb gesetzt oder von einem Erben behalten? Die Antwort bestimmt, ob der Vertrag gekündigt oder übernommen wird. Stimmen Sie dies mit dem kantonalen Strassenverkehrsamt ab, das über die Schilder entscheidet.

Denken Sie an das Prämienguthaben. Wurde die Jahresprämie im Voraus bezahlt, steht der Anteil für die Zeit nach Deckungsende grundsätzlich dem Nachlass zu. Verlangen Sie im Schreiben ausdrücklich die Abrechnung dieses Guthabens und dessen Auszahlung, mit den Zahlungsangaben des Nachlasses.

Bestimmen Sie schliesslich eine einzige Kontaktperson für die Korrespondenz, wenn mehrere Erben betroffen sind. Das verhindert widersprüchliche Anweisungen und beschleunigt die Bearbeitung. Bewahren Sie eine Kopie jedes Schreibens auf und verlangen Sie stets eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung.

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Häufige Fragen

Welches Dokument ist beim Todesfall beizulegen?

Eine Kopie der Todesurkunde und je nach Fall ein Nachweis Ihrer Erbenstellung oder eine Vollmacht. Wird das Fahrzeug verkauft oder ausser Betrieb gesetzt, fügen Sie den entsprechenden Nachweis bei (Kaufvertrag, Ausserbetriebsetzung).

Kann ein Erbe das Auto versichert behalten?

Ja. Behält ein Erbe das Fahrzeug, kann der Vertrag meist auf ihn übernommen oder angepasst statt gekündigt werden. Fragen Sie den Versicherer nach dem Vorgehen für diese Übertragung.

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