RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen

Hausratversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers kündigen

Hausratversicherung nach dem Tod des Versicherungsnehmers kündigen

Stirbt eine Person, müssen Erben oder die für den Nachlass zuständige Person Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung regeln. Je nachdem, ob die Wohnung behalten, geräumt oder von einem Angehörigen übernommen wird, wird der Vertrag gekündigt, übertragen oder angepasst. Dieser Beitrag fasst die Schritte, nützlichen Dokumente und Punkte zusammen, um keine unnötige Deckung zu bezahlen.

Versicherer informieren und Todesurkunde beilegen

Der erste Schritt ist, den Versicherer schriftlich über den Tod zu informieren und eine Kopie der Todesurkunde beizulegen. Nennen Sie Policennummer, Todesdatum und, wenn Sie für den Nachlass handeln, einen Nachweis Ihrer Berechtigung (Erbbescheinigung oder Vollmacht).

Der Versicherer kann dann die Beendigung oder Anpassung bearbeiten. Wie bei jeder Branche verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung und bewahren eine Kopie im Nachlassdossier auf.

Wohnung behalten, geräumt oder übernommen

Wird die Wohnung geräumt und zurückgegeben, entfällt der Gegenstand der Hausratversicherung und die Deckung kann enden. Übernimmt ein Angehöriger Wohnung und Inhalt – etwa ein hinterbliebener Ehegatte, der bleibt – kann der Vertrag auf ihn übertragen oder angepasst statt gekündigt werden, um den Sachschutz zu erhalten.

Stimmen Sie dies mit der Mietkündigung oder dem Verkauf ab, damit das Ende der Versicherung mit dem Ende der Nutzung zusammenfällt. Kündigen Sie nicht zu früh, wenn während der Nachlassliquidation noch Sachen vor Ort und exponiert sind.

Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.

Hausrat und Privathaftpflicht der verstorbenen Person unterscheiden

Beim Tod des Versicherungsnehmers sind zwei oft verbundene Deckungen mit Bedacht zu behandeln: die Hausratversicherung, die das Hab und Gut schützt, und die Privathaftpflicht, die Schäden an Dritten deckt. Sie stehen teils in einer Police, teils in zwei getrennten Verträgen. Bestimmen Sie die genaue Struktur vor dem Schreiben, um das Richtige zu kündigen oder zu übertragen, ohne versehentlich eine für einen bleibenden Angehörigen noch nützliche Deckung zu streichen.

Die Privathaftpflicht erlischt logischerweise mit der versicherten Person, da sie an deren Handeln knüpft. War aber ein Ehegatte oder Mitbewohner auf derselben Police mitversichert, prüfen Sie, ob die Deckung auf ihn weitergeführt statt rein gekündigt werden soll. Eine Familienpolice ist so womöglich anzupassen statt zu beenden.

Im Zweifel schildern Sie dem Versicherer die Lage klar und lassen sich schriftlich angeben, was endet, was übergeht und zu welchem Datum. Diese Klarheit vermeidet, eine gegenstandslose Deckung zu zahlen, und erhält zugleich den Schutz der Personen, die weiter in der Wohnung leben.

Mein Kündigungsschreiben erstellen

Kostenlos · korrekte Vorlage · druckfertig

  • FINMA-zugelassen F01104644
  • Daten in der Schweiz
  • Kostenlos
  • Unverbindlich

Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnermakler Sie zurückruft.

Ihre Daten sind sicher

Unser Partnermakler ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, FINMA-zugelassenen Schweizer Partnermakler (Nr. F01104644) übermittelt.

FINMA-Registrierung prüfen
  • Daten in der Schweiz gespeichert, verschlüsselt mit TLS 1.3 + AES-256.
  • Konform mit dem revidierten DSG. Kein Weiterverkauf an nicht autorisierte Dritte.
  • Personalisierter PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden.

Häufige Fragen

Kann der überlebende Ehegatte die Hausratversicherung behalten?

Ja. Bleibt ein Angehöriger in der Wohnung, kann der Vertrag auf ihn übertragen oder angepasst statt gekündigt werden, um den Sachschutz zu erhalten. Informieren Sie den Versicherer und fragen Sie nach dem Vorgehen für die Übertragung.

Muss sofort beim Todesfall gekündigt werden?

Nicht zwingend. Solange Sachen in der Wohnung sind und während der Nachlassliquidation exponiert bleiben, behält man die Deckung besser. Lassen Sie das Ende der Versicherung mit dem Ende der Nutzung zusammenfallen (Miete zurückgegeben oder Bien verkauft).

Betroffene Versicherungen

Kündigungs-Ratgeber

Ebenfalls ansehen

Blogartikel