Kündigen nach Verkauf eines Fahrzeugs oder Objekts
Verschwindet das versicherte Objekt aus dem Vermögen – Verkauf eines Autos, Motorrads oder Gegenstands – erlischt das versicherbare Interesse. Der Vertrag ist gegenstandslos und sollte umgehend gekündigt oder angepasst werden.
Übertragungsnachweis beilegen
Bei einem Fahrzeug legen Sie den Halterwechselnachweis bei (Meldung an das Strassenverkehrsamt, Kaufvertrag). Bei anderen Objekten hilft jeder Veräusserungsnachweis und beschleunigt die Bearbeitung.