Muss die Kündigung per Einschreiben erfolgen?
Die Frage kehrt ständig wieder: Ist das Einschreiben zur Kündigung Pflicht? Rechtlich zählt der Nachweis, dass der Versicherer Ihre Kündigung fristgerecht erhalten hat. Das Einschreiben ist kein gesetzliches Muss, aber das sicherste Beweismittel.
Worauf es ankommt: Zustellnachweis innert Frist
Im Schweizer Recht trägt die kündigende Partei die Beweislast. Bestreitet der Versicherer den rechtzeitigen Eingang, müssen Sie die Zustellung beweisen. Das Einschreiben liefert Aufgabequittung und Zustellnachweis.
Ein einfacher Brief kann rechtlich gültig sein, doch bei Streit fehlt Ihnen jeder Beweis für Versand und Eingangsdatum.
Das Eingangsdatum, nicht das Versanddatum
Die Frist berechnet sich nach dem Eingang beim Versicherer. Versenden Sie das Einschreiben rechtzeitig vor Ablauf. Bei Ablauf am 31. Dezember und drei Monaten Frist muss das Schreiben spätestens Ende September eingehen.