Grundversicherung (KVG) kündigen: der 30. November
Die Grundversicherung untersteht dem KVG und folgt eigenen Regeln, anders als VVG-Versicherungen. Entscheidend ist der 30. November, um den Versicherer per 1. Januar zu wechseln. Die genannten Bandbreiten sind bundesrechtlich festgelegt.
Die Frist vom 30. November
Um den Grundversicherer per 1. Januar zu wechseln, muss die Kündigung spätestens am 30. November bei Ihrer Kasse eingehen. Danach verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Bewahren Sie wie immer einen Zustellnachweis auf: das Einschreiben ist am sichersten.
Franchisen und Selbstbehalt: die gesetzlichen Bandbreiten
Für Erwachsene liegt die Jahresfranchise der Grundversicherung im gesetzlichen Rahmen von 300 bis 2500 CHF. Über der Franchise zahlen Sie einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten, gedeckelt auf 700 CHF pro Jahr (350 CHF für Kinder).
Eine höhere Franchise senkt die Prämie, erhöht aber Ihren Anteil im Behandlungsfall.
FAQ
Kann ich die Grundversicherung unterjährig kündigen?
Bei Mitteilung einer neuen Prämie besteht unter Bedingungen auch unterjährig ein Wechselrecht. Sonst gilt der 30. November mit Wirkung per 1. Januar.