Prämienerhöhung: Versicherung dank des ausserordentlichen Rechts kündigen
Eine Mitteilung über eine Prämienerhöhung ist nie angenehm, aber auch eine Chance: Oft eröffnet die Erhöhung ein ausserordentliches Kündigungsrecht, mit dem Sie den Vertrag ohne Warten auf den Jahresablauf verlassen können. Sie müssen jedoch rasch und formgerecht handeln.
Welche Erhöhung eröffnet ein Recht?
Das Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung betrifft Erhöhungen, die nicht Gegenleistung einer Leistungsverbesserung sind. Erhöht der Versicherer die Prämie bei gleicher Deckung, können Sie grundsätzlich kündigen. Eine Erhöhung wegen einer von Ihnen gewünschten Deckungserweiterung eröffnet dieses Recht nicht.
Innert Frist handeln
Die Frist zur Geltendmachung ist kurz und läuft ab der Mitteilung der Erhöhung. Zögern Sie nicht: Lesen Sie die Mitteilung genau, merken Sie das Datum und senden Sie Ihr Einschreiben mit der Prämienerhöhung als ausdrücklichem Grund.
Bewahren Sie stets die Quittung des Einschreibens auf: Sie ist im Streitfall Ihr Nachweis des Versanddatums.
Kündigen oder verhandeln: was tun bei der Erhöhung?
Eine Prämienerhöhung zwingt nicht zum Wechsel: Sie öffnet ein Entscheidungsfenster. Vergleichen Sie vor der Kündigung Angebote mit gleichwertiger Deckung. Gibt es eine günstigere Alternative, erlaubt Ihnen das ausserordentliche Recht, sie sofort zu nutzen.
Sie können auch mit dem aktuellen Versicherer verhandeln: signalisieren, dass Sie einen Wechsel erwägen, eine Prämienrevision oder eine Anpassung der Leistungen verlangen. Unser Generator bietet einen «Verhandlungs»-Modus, der ein entsprechendes Schreiben formuliert, ergänzend zur reinen Kündigung.
Die Änderungsmitteilung richtig lesen
Die Mitteilung des Versicherers muss die neue Prämie, das Wirkungsdatum und meist Ihren Kündigungshinweis enthalten. Lesen Sie sie genau: Sie unterscheidet manchmal eine reine Erhöhung von einer Leistungsänderung, was Ihre Rechte ändert.
Merken Sie das Mitteilungsdatum, denn es löst die Frist aus. Ist die Mitteilung unklar, verlangen Sie schriftlich Präzisierungen und wahren zugleich Ihre Kündigungsfrist: Warten Sie nicht auf die Antwort, wenn der Ablauf naht.
FAQ
Und bei der Grundversicherung?
Die KVG-Grundversicherung folgt einem eigenen Regime: Der Kassenwechsel erfolgt in der Regel auf den 1. Januar, mit Kündigung Ende November. Siehe unseren Artikel zu Grund- und Zusatzversicherung.