Zum Ablauf kündigen: die Dreimonatsfrist richtig berechnen
Die Dreimonatsfrist vor dem Ablauf ist die häufigste Regel für die ordentliche Kündigung von VVG-Versicherungen. Falsch verstanden, verpasst man einen Ablauf und der Vertrag verlängert sich um ein Jahr. Richtig beherrscht, bleibt genug Zeit zum Vergleichen und Wechseln. So berechnen Sie die Frist und das hat die VVG-Revision 2022 geändert.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Die Frist zählt rückwärts ab dem Hauptablaufdatum auf Ihrer Police. Beispiel: Ein Vertrag läuft am 31. Dezember ab – bei dreimonatiger Frist muss Ihr Schreiben spätestens am 30. September beim Versicherer eintreffen. Für die Fristwahrung zählt nicht das Postdatum, sondern der Eingang beim Versicherer.
Versenden Sie das Einschreiben mehrere Tage vor dieser Grenze, um den Postweg einzurechnen. Ein am 29. September aufgegebener, aber am 2. Oktober eingetroffener Brief wäre verspätet und verlängerte den Vertrag um ein weiteres Jahr.
Was die VVG-Revision 2022 geändert hat
Seit Inkrafttreten der VVG-Revision am 1. Januar 2022 können nach neuem Recht abgeschlossene oder erneuerte Verträge grundsätzlich zum Ende des ersten Jahres und danach jährlich gekündigt werden, unter Einhaltung der Frist. Dies hat alte langfristige Bindungen gelockert.
Vorsicht jedoch: Ältere, unter altem Recht abgeschlossene Verträge können noch anderen Regeln folgen, etwa einer mehrjährigen Dauer. Prüfen Sie daher stets Dauer und Kündigungsmodalitäten in Ihren AVB, bevor Sie schreiben.
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Vorausplanen, um die stillschweigende Verlängerung zu vermeiden
Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Diese Verlängerung ist legal: Nach der Frist sind Sie für eine neue Periode gebunden, meist ein Jahr. Die Dreimonatsfrist nützt also nur, wenn Sie rechtzeitig daran denken – daher lohnt sich Vorausplanung statt Handeln in letzter Minute.
Bewährt ist, für jeden Vertrag das Ablaufdatum und die entsprechende Kündigungsgrenze zu notieren (Ablauf minus drei Monate, minus einige Tage Postweg). Ein einfacher Kalender oder unser digitaler Tresor, der Ihre Policen zentralisiert und vor jedem Ablauf erinnert, genügt, um eine Frist nie mehr erst im Nachhinein zu entdecken. So behalten Sie die Freiheit, jedes Jahr in Ruhe zu vergleichen und zu wechseln.
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Häufige Fragen
Zählt das Postdatum für die Frist?
Für die Fristwahrung ist der Eingang beim Versicherer massgebend. Ihr Versanddatum müssen Sie jedoch belegen können (Einschreibe-Quittung). Versenden Sie mehrere Tage vor der Grenze, um den Postweg einzurechnen.
Kann ich schon im ersten Jahr kündigen?
Für unter revidiertem Recht (ab 1. Januar 2022) abgeschlossene Verträge ist die Kündigung zum Ende des ersten Jahres mit Frist grundsätzlich möglich. Ältere Verträge können anderen Regeln folgen: prüfen Sie Ihre AVB.