RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen
Veröffentlicht am 13. Juli 2026 · Von Équipe JA Technology

Leistungsablehnung: Schadenfall anfechten und den Ombudsman der Privatversicherung anrufen

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Foto: Tony Webster — CC BY 2.0 (Quelle)

Leistungsablehnung: Schadenfall anfechten und den Ombudsman der Privatversicherung anrufen

Lehnt ein Versicherer die Entschadigung eines Schadens ab oder kurzt sie, geraten Versicherte in eine heikle Lage. In der Schweiz bestehen mehrere Wege, diesen Entscheid anzufechten, ohne sofort den Rechtsweg zu beschreiten. Der Ombudsman der Privatversicherung spielt eine zentrale Rolle als kostenlose und neutrale Schlichtungsstelle. Das Vorgehen, die Fristen und das Zusammenspiel mit einer allfalligen Vertragskundigung zu kennen, hilft, die eigenen Rechte wirksam zu verteidigen und die vertraglichen Interessen gegenuber einer Versicherungsgesellschaft zu wahren.

Die Grunde einer Leistungsablehnung verstehen

Vor jeder Anfechtung muss der genaue Ablehnungsgrund ermittelt werden. Haufig beruft sich der Versicherer auf einen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Deckungsausschluss, auf eine als unrichtig beurteilte Angabe beim Vertragsabschluss (Anzeigepflichtverletzung im Sinne des VVG), auf eine fehlende Deckung des eingetretenen Risikos oder auf die Verletzung einer Obliegenheit der versicherten Person. Jeder Grund verlangt eine eigene Prufung von Police und Sachverhalt.

Die versicherte Person sollte eine schriftliche und detaillierte Begrundung des Entscheids verlangen. So lasst sich prufen, ob die Ablehnung auf einer soliden vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruht. Lesen Sie die Allgemeinen Bedingungen, die Besonderen Bedingungen und die Ausschlussklauseln aufmerksam. Eine schlecht begrundete Ablehnung, die auf einer fragwurdigen Auslegung einer unklaren Klausel beruht, lasst sich oft anfechten, da unklare Klauseln zu Lasten ihres Verfassers ausgelegt werden.

Ein stichhaltiges Anfechtungsdossier erstellen

Die Anfechtung beginnt mit einem schriftlichen, vorzugsweise eingeschriebenen Brief an die zustandige Stelle des Versicherers. Dieser Brief schildert den Sachverhalt, widerspricht der Ablehnungsbegrundung Punkt fur Punkt und enthalt die nutzlichen Unterlagen: Police, Korrespondenz, Berichte, Fotos, Rechnungen und Zeugenaussagen. Eine strukturierte Argumentation, gestutzt auf die Vertragsklauseln und die Bestimmungen des VVG, starkt die Position der versicherten Person erheblich.

Bewahren Sie systematisch eine Kopie jedes Dokuments und einen Nachweis des Schriftverkehrs auf. Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend: Bestimmte Anzeige- oder Reklamationspflichten unterliegen vertraglichen oder gesetzlichen Fristen. Halt der Versicherer nach diesem ersten Austausch an seiner Haltung fest, stehen der versicherten Person weitere aussergerichtliche Mittel offen, bevor sie eine langere und kostspieligere Klage in Betracht zieht.

Die Rolle des Ombudsman der Privatversicherung

Der Ombudsman der Privatversicherung und der SUVA ist eine unabhangige und neutrale Schlichtungsstelle. Seine Anrufung ist fur die versicherte Person kostenlos und erfordert keinen Anwalt. Er pruft Streitigkeiten zwischen Versicherten und angeschlossenen Gesellschaften, analysiert das Dossier und gibt eine begrundete Einschatzung ab. Sein Eingreifen zielt darauf ab, die Parteien anzunahern und die aus dem Vertrag fliessenden Rechte und Pflichten zu klaren.

Der Ombudsman wird in der Regel erst angerufen, nachdem ein direkter Einigungsversuch mit dem Versicherer erfolglos geblieben ist. Seine Empfehlungen sind rechtlich nicht verbindlich, werden aber von den Gesellschaften aus Reputationsgrunden oft befolgt. Dieser Weg ist ein wirksames, rasches und kostenloses Mittel, um zahlreiche Streitigkeiten zu losen, ohne auf die Moglichkeit einer spateren gerichtlichen Klage zu verzichten, falls erforderlich.

Ausserordentliche Kundigung nach einem strittigen Schaden

Das VVG sieht ein ausserordentliches Kundigungsrecht nach Eintritt eines Schadens vor. Je nach Vertrag kann jede Partei unter bestimmten Voraussetzungen das Vertragsverhaltnis nach einem Versicherungsfall beenden, unter Einhaltung der in der Police vorgesehenen Fristen. Ein Streit uber die Entschadigung kann die versicherte Person somit dazu veranlassen, einen Wechsel des Versicherers auf den Ablauf hin oder vorzeitig zu erwagen.

Vor einer Kundigung sollten die Folgen abgewogen werden: Ein nach einem Schaden gekundigter Vertrag kann die von einem neuen Versicherer angebotenen Bedingungen beeinflussen. Bei obligatorischer Deckung wie der Motorfahrzeug-Haftpflicht ist auf die Kontinuitat des Schutzes zu achten. Die ordentliche Kundigung bleibt mit einer ublichen Frist von drei Monaten vor dem Jahresablauf moglich, wobei sich der Vertrag bei fehlender Kundigung in empfohlener Schriftform stillschweigend verlangert.

Wann eine Fachperson oder das Gericht beizuziehen ist

Gelingt es dem Ombudsman nicht, die Situation zu losen, und ist der finanzielle oder rechtliche Einsatz bedeutend, wird die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt oder eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Diese Fachleute beurteilen die Erfolgsaussichten einer Klage und das Verhaltnis zwischen den Kosten eines Verfahrens und dem Streitwert, ohne dass hier von konkreten Betragen die Rede ware.

Die gerichtliche Klage bleibt das letzte Mittel, wenn die gutlichen Wege gescheitert sind. Die Verjahrungsfristen fur Forderungen aus dem Versicherungsvertrag sind durch das VVG begrenzt: Es ist wichtig, ohne Verzug zu handeln, um die eigenen Rechte zu wahren. Eine vor dem Streit abgeschlossene Rechtsschutzversicherung kann den Zugang zu einer kompetenten Verteidigung erleichtern und das mit einem Verfahren verbundene finanzielle Risiko deutlich verringern.

FAQ

Ist die Anrufung des Versicherungs-Ombudsman kostenpflichtig?

Nein. Das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsman der Privatversicherung ist fur die versicherte Person kostenlos und erfordert keinen Anwalt. Es richtet sich an Streitigkeiten mit angeschlossenen Gesellschaften und ist ein zuganglicher Weg vor jeder gerichtlichen Klage, die langer und in der Regel kostspieliger ist.

Kann ich meinen Vertrag nach einem abgelehnten Schaden kundigen?

Ja, unter Bedingungen. Das VVG sieht ein ausserordentliches Kundigungsrecht nach einem Schaden vor, unter Einhaltung der Fristen der Police. Die ordentliche Kundigung bleibt ebenfalls moglich mit einer ublichen Frist von drei Monaten vor dem Jahresablauf, schriftlich eingeschrieben, andernfalls verlangert sich der Vertrag stillschweigend.

Sind die Empfehlungen des Ombudsman verbindlich?

Nein, sie sind rechtlich nicht verbindlich. Der Ombudsman gibt eine begrundete Einschatzung ab, der die Gesellschaften aus Reputationsgrunden haufig folgen. Bleibt der Streit bestehen, behalt die versicherte Person die Moglichkeit, das Gericht anzurufen, unter Einhaltung der im VVG vorgesehenen Verjahrungsfristen.

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