RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen
Veröffentlicht am 13. Juli 2026 · Von Équipe JA Technology

Tierversicherung in der Schweiz kündigen: Prämienerhöhung oder Tod

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Foto: Gustave.iii — CC BY-SA 4.0 (Quelle)

Tierversicherung in der Schweiz kündigen: Prämienerhöhung oder Tod

Ihr Hund oder Ihre Katze ist kranken- und unfallversichert, doch die Prämie steigt oder Ihr Tier ist verstorben? Die Tierversicherung untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Ihnen steht ein ordentliches Kündigungsrecht auf den jährlichen Ablauf zu und in bestimmten Fällen ein sofortiges ausserordentliches Recht. Wer die Fristen und Gründe kennt, vermeidet es, eine unnötig gewordene oder zu teure Deckung für sein Tier weiter zu bezahlen.

Rechtlicher Rahmen: Die Tierversicherung untersteht dem VVG

Die Kranken- und Unfallversicherung für Hund oder Katze ist ein privater Vertrag nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG, SR 221.229.1). Anders als bei der Autoversicherung besteht kein Versicherungsobligatorium: Sie entscheiden frei, ob Sie Ihr Tier gegen Tierarztkosten, Operationen oder Unfälle absichern. Der Vertrag legt die Laufzeit, den jährlichen Ablauf und die Klausel der stillschweigenden Verlängerung fest, welche die Deckung automatisch um ein Jahr verlängert, wenn niemand sie rechtzeitig kündigt.

Diese vertragliche Natur verschafft Ihnen klare Rechte. Die übliche Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate vor dem jährlichen Ablauf. Die Schriftform wird dringend empfohlen, idealerweise per Einschreiben, um einen Versandnachweis zu haben. Prüfen Sie stets die allgemeinen Vertragsbedingungen Ihrer Police, denn einige Versicherer sehen Mindestlaufzeiten oder besondere Modalitäten für Tiere je nach Alter oder Rasse vor.

Ordentliche Kündigung auf den jährlichen Ablauf

Der einfachste Weg ist die Kündigung auf den jährlichen Ablauf des Vertrags. Sie richten an Ihren Versicherer ein Schreiben, das Ihren Willen zur Beendigung der Police auf den nächsten Ablauf klar zum Ausdruck bringt, und halten dabei die in den allgemeinen Bedingungen genannte Frist von drei Monaten ein. Ohne diesen Schritt verlängert die Klausel der stillschweigenden Verlängerung Ihre Deckung automatisch um ein weiteres Jahr, samt allfälligen Prämienanpassungen.

Um jede Beanstandung zu vermeiden, datieren Sie Ihr Schreiben und nennen Sie die Policennummer, den Namen des Tieres und das gewünschte Ablaufdatum. Bewahren Sie eine Kopie sowie die Versandquittung auf. Wechseln Sie den Versicherer, um Ihre Kosten zu senken, stellen Sie sicher, dass die neue Deckung lückenlos beginnt, damit Ihr Hund oder Ihre Katze während der Übergangszeit zwischen den beiden Verträgen geschützt bleibt.

Ausserordentliche Kündigung nach einer Prämienerhöhung

Erhöht Ihr Versicherer die Prämie ohne gleichwertige Verbesserung der Leistungen, steht Ihnen in der Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Die allgemeinen Bedingungen sehen meist vor, dass Sie den Vertrag innert einer bestimmten Frist nach Erhalt der Änderungsmitteilung kündigen können, unabhängig vom jährlichen Ablauf. Die Deckung endet dann vor dem Inkrafttreten des neuen Tarifs, sodass Sie die Erhöhung nicht hinnehmen müssen.

Um dieses Recht auszuüben, reagieren Sie rasch nach der Mitteilung der Erhöhung, da die Frist oft kurz ist. Verfassen Sie eine schriftliche Kündigung, die ausdrücklich die Tarifänderung als Grund nennt. Vergleichen Sie anschliessend die Konkurrenzangebote: Ein Versichererwechsel kann Ihre Prämie spürbar senken, je nach Profil des Tieres mitunter um mehrere Dutzend Prozent. Prüfen Sie jedoch, ob die neuen Leistungen die spezifischen Bedürfnisse Ihres Hundes oder Ihrer Katze wirklich decken.

Tod des Tieres: Wegfall des versicherten Objekts

Der Tod des versicherten Hundes oder der Katze lässt den Gegenstand des Vertrags selbst wegfallen. Die Deckung hat keinen Grund mehr und der Vertrag kann enden, weil das versicherte Risiko nicht mehr besteht. Diese Lage gleicht einem ausserordentlichen Grund: Informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich und legen Sie einen Nachweis bei, etwa ein tierärztliches Zeugnis, das den Tod oder die Einschläferung des Tieres bestätigt.

Je nach allgemeinen Bedingungen beendet der Versicherer den Vertrag auf den Todeszeitpunkt oder auf den Eingang Ihrer Mitteilung. Der im Voraus bezahlte Prämienanteil für die Zeit nach dem Tod ist Ihnen grundsätzlich anteilsmässig zurückzuerstatten, sofern keine gegenteilige Klausel besteht. Bewahren Sie alle Unterlagen auf und verlangen Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung, damit kein automatischer Einzug für ein Tier weiterläuft, das nicht mehr da ist.

Praktische Schritte und zu vermeidende Fehler

Bevor Sie kündigen, bestimmen Sie den für Ihre Lage geltenden Grund: ordentlicher Ablauf, Prämienerhöhung oder Tod. Ermitteln Sie das Ablaufdatum und die Kündigungsfrist in Ihren allgemeinen Bedingungen und bereiten Sie ein klares Schreiben vor, das Policennummer, Namen des Tieres, Grund und gewünschtes Wirkungsdatum nennt. Senden Sie es per Einschreiben und bewahren Sie den Nachweis auf. Bei einem Wechsel kündigen Sie erst, wenn die neue Deckung bestätigt ist.

Der häufigste Fehler ist das Verpassen der Kündigungsfrist, wodurch man für ein weiteres Jahr gebunden bleibt. Ein weiterer ist der Glaube, der Vertrag ende beim Tod des Tieres von selbst: Ohne schriftliche Mitteilung können die Abbuchungen weiterlaufen. Hüten Sie sich auch vor mündlichen Kündigungen, die nicht durchsetzbar sind. Die schriftliche, datierte und belegte Form bleibt Ihr bester Schutz bei einem Streit mit dem Versicherer.

FAQ

Welche Frist gilt für die Kündigung auf den Ablauf?

Die übliche Frist beträgt drei Monate vor dem in Ihrer Police genannten jährlichen Ablauf. Nach dieser Frist verlängert die Klausel der stillschweigenden Verlängerung den Vertrag automatisch um ein Jahr. Senden Sie Ihre Kündigung per Einschreiben unter Angabe der Policennummer und des Ablaufdatums und bewahren Sie den Versandnachweis auf, um jede Beanstandung zu vermeiden.

Kann ich nach einer Prämienerhöhung sofort kündigen?

Ja, eine Prämienerhöhung eröffnet in der Regel ein ausserordentliches Kündigungsrecht, unabhängig vom jährlichen Ablauf. Sie müssen innert der kurzen, in den allgemeinen Bedingungen festgelegten Frist nach Erhalt der Mitteilung reagieren. Nennen Sie die Tariferhöhung ausdrücklich als Grund in Ihrem Schreiben. Die Deckung endet vor dem Inkrafttreten des neuen Tarifs, sodass Sie die Erhöhung vermeiden.

Was tun mit der Versicherung nach dem Tod des Tieres?

Der Tod lässt das versicherte Objekt wegfallen und rechtfertigt das Vertragsende. Informieren Sie den Versicherer unverzüglich mit einem Nachweis, etwa einem tierärztlichen Zeugnis. Der im Voraus bezahlte Prämienanteil für die Zeit nach dem Tod ist grundsätzlich anteilsmässig zurückzuerstatten. Verlangen Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung, um jeden automatischen Einzug zu stoppen.

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