RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen
Veröffentlicht am 29. Juni 2026 · Von Équipe JA Technology

Autoversicherung kündigen nach Fahrzeugverkauf in der Schweiz

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Foto: Gustave.iii — CC BY-SA 4.0 (Quelle)

Autoversicherung kündigen nach Fahrzeugverkauf in der Schweiz

Der Verkauf oder die Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeugs gehört zu den Fällen, in denen das schweizerische Recht eine ausserordentliche Kündigung der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung erlaubt, ohne den Jahresablauf abzuwarten. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das Vorgehen zwischen Versicherer und kantonalem Strassenverkehrsamt korrekt abstimmen. Diese Seite erläutert das konkrete Vorgehen für Lenkerinnen und Lenker, die sich von ihrem Auto trennen, damit Sie keine Prämie für ein Fahrzeug zahlen, das Ihnen nicht mehr gehört.

Warum der Verkauf ein ausserordentliches Kündigungsrecht eröffnet

In der Schweiz ist die Motorfahrzeug-Haftpflicht obligatorisch und an den Halter des Fahrzeugs gebunden. Wenn Sie das Auto verkaufen oder endgültig ausser Verkehr setzen, fällt der Vertragsgegenstand weg: Sie sind nicht mehr Halter des versicherten Risikos. Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz, SR 221.229.1) und das Strassenverkehrsgesetz anerkennen in dieser Lage einen Grund zur ausserordentlichen Kündigung, getrennt von der ordentlichen dreimonatigen Frist vor dem Jahresablauf.

Dieses ausserordentliche Recht befreit Sie vor dem vertraglichen Ende aus dem Vertrag. Es gilt unabhängig von der Restlaufzeit und der üblichen stillschweigenden Verlängerung. Auslösendes Element ist der Halterwechsel oder die Hinterlegung der Schilder: Er rechtfertigt, dass Sie keine Prämie mehr für ein erloschenes Risiko tragen müssen. Die Schriftform bleibt dringend empfohlen, um einen Nachweis über Datum und geltend gemachten Grund zu haben.

Die Kündigung mit dem Strassenverkehrsamt abstimmen

Die Kündigung der Haftpflicht betrifft nicht nur den Versicherer: Das kantonale Strassenverkehrsamt (je nach Kanton SAN, OCN, Strassenverkehrsamt) ist der zweite zentrale Ansprechpartner. Solange die Schilder nicht hinterlegt oder der Fahrzeugausweis nicht übertragen ist, bleibt das Fahrzeug offiziell gedeckt und die Prämie läuft weiter. Die Hinterlegung der Schilder beendet die Inverkehrsetzung und löst die Meldung an den Versicherer aus.

Konkret bestehen zwei Szenarien nebeneinander. Beim Verkauf immatrikuliert der neue Halter das Fahrzeug auf seinen Namen und schliesst seine eigene Haftpflicht ab; Ihr Vertrag endet für dieses Fahrzeug. Bei der Ausserbetriebsetzung hinterlegen Sie die Schilder selbst beim Strassenverkehrsamt, das Ihren Versicherer informiert. Prüfen Sie stets, dass das Hinterlegungs- oder Übertragungsdatum mit jenem übereinstimmt, das der Versicherer für die Einstellung der Prämie berücksichtigt.

Die praktischen Schritte im Überblick

Erster Schritt: Sammeln Sie die Belege. Ein datierter und unterzeichneter Kaufvertrag oder die Hinterlegungsbestätigung der Schilder gelten als Nachweis des auslösenden Ereignisses. Diese Dokumente ermöglichen es dem Versicherer, die ausserordentliche Kündigung auf das richtige Datum zu erfassen. Bewahren Sie eine Kopie auf, ebenso die Bestätigung der Übertragung des Fahrzeugausweises beim Halterwechsel.

Zweiter Schritt: Informieren Sie Ihren Versicherer schriftlich, legen Sie die Belege bei und nennen Sie klar den Grund (Verkauf oder Ausserbetriebsetzung). Verlangen Sie eine Kündigungsbestätigung und die Prämienabrechnung. Der Prämienanteil für die Zeit nach Ende der Deckung wird Ihnen grundsätzlich anteilig zurückerstattet. Bewahren Sie den gesamten Schriftverkehr bis zum Erhalt der Schlussabrechnung und einer allfälligen Rückzahlung auf.

Prämie, Abrechnung und Bonus verwalten

Endet die Deckung im Laufe des Jahres, wird die bereits bezahlte Prämie in der Regel anteilig nach der tatsächlich gedeckten Zeit abgerechnet. Sie müssen den Anteil für die Monate, in denen das Fahrzeug bei Ihnen nicht mehr versichert war, nicht tragen. Eine allfällige Rückzahlung erfolgt nach Erfassung der Kündigung und Erhalt der Belege durch den Versicherer; die Bearbeitungsfristen variieren je nach Gesellschaft.

Denken Sie auch an Ihren Schadenverlauf. Die auf Ihrer Haftpflicht erworbene Bonusstufe kann bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs auf einen neuen Vertrag übertragen werden. Verlangen Sie von Ihrem bisherigen Versicherer eine Schadenbestätigung (Schadenverlaufsbestätigung): Sie fasst Ihre schadenfreien Jahre zusammen und erleichtert vorteilhafte Konditionen beim neuen Versicherer, ohne dass ein Betrag im Voraus garantiert ist.

Häufige Fehler und Punkte zur Beachtung

Der häufigste Fehler besteht in der Annahme, der Verkauf beende den Vertrag automatisch ohne weiteres Zutun. Solange Sie den Versicherer nicht benachrichtigt haben und die Schilder nicht hinterlegt oder übertragen sind, kann die Prämie weiter in Rechnung gestellt werden. Geben Sie Ihre Schilder niemals dem Käufer: Sie sind an Ihren Namen und Ihren Vertrag gebunden, und ihre Nutzung durch Dritte würde Ihre Verantwortung begründen.

Achten Sie auch auf die Fristen: Handeln Sie nach dem Verkauf oder der Ausserbetriebsetzung ohne Verzug und bewahren Sie den Nachweis über das Datum des auslösenden Ereignisses auf. Ersetzen Sie Ihr Fahrzeug sofort, kann die Deckung angepasst statt gekündigt werden. Bei Zweifeln über den zuständigen Kanton oder das Hinterlegungsverfahren erkundigen Sie sich vor jedem unwiderruflichen Schritt direkt beim Strassenverkehrsamt.

FAQ

Genügt der Verkauf meines Autos, um die Versicherung automatisch zu kündigen?

Nein. Der Verkauf eröffnet ein ausserordentliches Kündigungsrecht, doch der Vertrag erlischt nicht von selbst. Sie müssen Ihren Versicherer schriftlich informieren und den Kaufvertrag oder die Hinterlegungsbestätigung der Schilder beilegen. Solange diese Schritte fehlen und die Schilder auf Ihren Namen lauten, kann die Prämie für das betroffene Fahrzeug weiterlaufen.

Was geschieht mit den Kontrollschildern beim Verkauf?

Die Schilder bleiben an Ihren Namen und Ihren Vertrag gebunden: Überlassen Sie sie niemals dem Käufer. Beim Verkauf immatrikuliert der neue Halter das Fahrzeug auf seinen Namen. Bei der Ausserbetriebsetzung hinterlegen Sie die Schilder beim kantonalen Strassenverkehrsamt, das anschliessend Ihren Versicherer über das Ende der Inverkehrsetzung informiert.

Erhalte ich einen Teil der bereits bezahlten Prämie zurück?

Grundsätzlich ja. Endet die Deckung im Laufe des Jahres, wird die Prämie anteilig nach der tatsächlich gedeckten Zeit abgerechnet, und der Anteil nach Vertragsende wird Ihnen zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt nach Erfassung der Kündigung und Erhalt der Belege durch den Versicherer. Die Bearbeitungsfristen variieren je nach Gesellschaft.

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