RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen
Veröffentlicht am 13. Juli 2026 · Von Équipe JA Technology

Versicherungen beim Übergang in die Pensionierung (AHV) kündigen oder anpassen

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Foto: Gestumblindi — CC BY-SA 4.0 (Quelle)

Versicherungen beim Übergang in die Pensionierung (AHV) kündigen oder anpassen

Die Pensionierung verändert die Risikolage grundlegend: kein Erwerbseinkommen mehr, selbstständige Kinder, oft abbezahlte Hypothek. Jetzt lohnt es sich, jeden Vertrag zu prüfen, statt alles aus Gewohnheit weiterlaufen zu lassen. Manche Deckungen verlieren ihren Zweck, andere gewinnen an Bedeutung. In der Schweiz verlängern sich die meisten VVG-Policen stillschweigend, mit einer üblichen Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Jahresablauf. Ein gestaffeltes Vorgehen vermeidet Doppelversicherungen und überflüssige Deckungen.

Vor dem Verfall eine Bestandesaufnahme der Verträge machen

Erstellen Sie vor jeder Kündigung eine vollständige Liste Ihrer Policen: Lebensversicherung, Krankenzusatz nach VVG, Rechtsschutz, Hausrat, Privathaftpflicht und allenfalls Gebäudeversicherung. Notieren Sie für jede den jährlichen Verfalltermin, die verlangte Frist und die Art der Verlängerung. Die grosse Mehrheit der Schweizer Verträge verlängert sich stillschweigend, sofern nicht innert Frist schriftlich gekündigt wird, in der Regel drei Monate vor dem Verfall.

Diese Bestandesaufnahme deckt oft über die Jahre angesammelte Doppelversicherungen auf: zwei Rechtsschutzpolicen, Leistungen, die sich zwischen Zusatz- und Grundversicherung überschneiden, oder Optionen, die für das Erwerbsleben abgeschlossen wurden. Mit dieser Übersicht entscheiden Sie Deckung für Deckung, unter Berücksichtigung Ihrer neuen Einkommenslage und Ihres Gesundheitszustands, statt eine unkontrollierte automatische Verlängerung hinzunehmen.

Lebensversicherung: Todesfallkapital und Risikoschutz nach der AHV

Eine reine Risikolebensversicherung dient vor allem dem Schutz finanziell abhängiger Angehöriger oder der Sicherung einer Hypothek. In der Pensionierung kann die Todesfalldeckung ihren Zweck verlieren, wenn die Kinder selbstständig und der Kredit getilgt sind, und so zu einer vermeidbaren Belastung werden. Prüfen Sie die begünstigte Person, die Versicherungssumme und den tatsächlichen Nutzen, bevor Sie über Fortbestand oder Kündigung entscheiden.

Unterscheiden Sie klar zwischen reinem Risikoschutz und einer gemischten oder an die Säule 3a gebundenen Lebensversicherung mit Sparanteil. Eine vorzeitige Kündigung einer Sparpolice kann einen ungünstigen Rückkaufswert und steuerliche Folgen nach sich ziehen. Besser lässt man sie auslaufen oder beantragt die Auszahlung nach den Regeln der Säule 3a. Beim reinen Risikoschutz genügt in der Regel eine schriftliche Kündigung innert Frist auf den Jahresablauf.

Krankenzusatz nach VVG: anpassen statt alles streichen

Die Grundversicherung nach KVG bleibt lebenslang obligatorisch und ist von der Pensionierung nicht betroffen. Die Krankenzusatzversicherungen hingegen unterstehen dem VVG und können angepasst werden. Gewisse Leistungen, etwa eine Privatabteilungs-Deckung im Spital oder sportmedizinische Leistungen, sind im Licht des tatsächlichen Bedarfs nach dem Erwerbsleben neu zu beurteilen, der sich oft Richtung Ambulanz und Prävention verschiebt.

Bevor Sie einen VVG-Zusatz kündigen, prüfen Sie die Aufnahmebedingungen: In höherem Alter kann es schwierig oder gar unmöglich werden, eine gleichwertige Deckung ohne Vorbehalte oder Gesundheitsprüfung wiederzuerlangen. Oft ist es klüger, das Leistungsniveau oder die Franchise anzupassen, als den Vertrag ganz zu streichen. Halten Sie die übliche Frist von drei Monaten ein und bewahren Sie die schriftliche Bestätigung jeder Änderung auf.

Rechtsschutz und weitere Deckungen des Alltags

Der Rechtsschutz behält in der Pensionierung seinen Nutzen: Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftskonflikte, Konsumentenrecht oder Verkehrsfragen. Der Bereich Arbeitsrecht hingegen verliert mit dem Ende der Erwerbstätigkeit seine Bedeutung. Prüfen Sie den Umfang der abgedeckten Bereiche und schliessen Sie allfällige Doppelungen aus, etwa einen Rechtsschutz, der in einem anderen Vertrag oder einer Bankkarte enthalten ist.

Überprüfen Sie auch die Hausrat-, die Privathaftpflicht- und gegebenenfalls die Fahrzeugversicherung. Ein Umzug in eine kleinere Wohnung oder die Aufgabe eines Autos verändert den Bedarf. Beim Auto bleibt die Haftpflicht obligatorisch, solange das Fahrzeug verkehrt, während die Kasko freiwillig ist und nach Alter und Wert des Fahrzeugs neu zu beurteilen ist. Passen Sie die Versicherungssummen an, statt ohne Ersatzlösung zu kündigen.

Kündigungsfristen staffeln und ausserordentliche Rechte nutzen

Da jeder Vertrag seinen eigenen Verfalltermin hat, erstellen Sie einen Fristenkalender über zwölf Monate. Versenden Sie jede Kündigung schriftlich, idealerweise eingeschrieben, unter Einhaltung der Frist von drei Monaten vor dem Jahresablauf. Ein gestaffeltes Vorgehen verhindert, dass Sie während eines Übergangs ohne Deckung dastehen, und erlaubt einen branchenweisen Vergleich der Angebote ohne Zeitdruck.

Bestimmte Ereignisse begründen ein ausserordentliches Kündigungsrecht, unabhängig vom Verfall: Eintritt eines Schadenfalls, vom Versicherer angekündigte Prämienerhöhung oder Verkauf eines versicherten Objekts wie eines Fahrzeugs. In diesen Fällen gelten besondere Fristen. Bewahren Sie stets einen schriftlichen Nachweis und den Versandbeleg auf. Bei Zweifeln über die anwendbare Frist kontaktieren Sie den Versicherer oder einen Berater vor dem Stichtag.

FAQ

Muss ich meinen Krankenzusatz bei der Pensionierung kündigen?

Nicht zwingend. Der Zusatz untersteht dem VVG und kann angepasst statt gestrichen werden. Prüfen Sie vor jeder Kündigung die Aufnahmebedingungen: In höherem Alter kann eine gleichwertige Deckung schwer wiederzuerlangen sein. Das Leistungsniveau anzupassen ist oft klüger, als den Vertrag zu beenden. Die Grundversicherung nach KVG bleibt ohnehin obligatorisch.

Welche Kündigungsfrist gilt für Versicherungen in der Schweiz?

Die meisten VVG-Verträge sehen eine übliche Frist von drei Monaten vor dem Jahresablauf vor, mit stillschweigender Verlängerung ohne Kündigung. Die schriftliche Form wird empfohlen, idealerweise eingeschrieben. Da jede Police ihren eigenen Verfall hat, erstellen Sie einen Kalender über zwölf Monate, um die Schritte zu staffeln und Deckungslücken zu vermeiden.

Kann ich ausserhalb des Jahresverfalls kündigen?

Ja, in bestimmten Fällen. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht namentlich nach einem Schadenfall, bei einer vom Versicherer angekündigten Prämienerhöhung oder beim Verkauf eines versicherten Objekts wie eines Fahrzeugs. Dann gelten besondere Fristen. Bewahren Sie einen schriftlichen Nachweis und den Versandbeleg auf und klären Sie die genaue Frist beim Versicherer.

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