«Loi Chatel» in der Schweiz: das Missverständnis
Viele suchen die «Loi Chatel» zur Kündigung in der Schweiz. Es ist jedoch ein französisches Instrument zur stillschweigenden Vertragsverlängerung – ohne direkte Entsprechung im Schweizer Recht. Was hier wirklich gilt.
Ein französisches, kein Schweizer Instrument
Die «Loi Chatel» verpflichtet in Frankreich den Versicherer, über die Nichtverlängerung zu informieren. In der Schweiz gibt es diesen Mechanismus nicht: Hier regelt das VVG Verlängerung und Kündigung.
Was in der Schweiz wirklich gilt
Massgebend sind in der Schweiz die Frist (oft drei Monate vor Ablauf bei VVG-Sparten), das Ablaufdatum der Police und die ausserordentlichen Rechte (Schaden, Prämienerhöhung). Für die Grundversicherung gelten KVG und der 30. November.