Auto-Versicherung in der Schweiz kündigen
Die Autoversicherung umfasst mehrere Sparten: die Haftpflicht (obligatorisch), Teilkasko und Vollkasko (freiwillig). Jede hat eigene Kündigungsregeln. Sie klar zu unterscheiden vermeidet unnötig laufende Verträge.
Haftpflicht: die Pflichtversicherung
Die Haftpflicht ist für jedes in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeug obligatorisch. Sie können sie nicht einfach kündigen, ohne einen Nachfolgevertrag zu haben — das Strassenverkehrsamt (MFK) prüft den Deckungsnachweis.
Zur ordentlichen Kündigung muss das Schreiben mindestens drei Monate vor dem Jahresablaufdatum beim Versicherer eingehen. Bei Prämienerhöhung oder Schadenfall gilt das ausserordentliche Recht.
Teilkasko und Vollkasko
Teilkasko (Diebstahl, Glasbruch, Naturereignisse) und Vollkasko (Allgefahrendeckung) sind Sachversicherungen nach VVG. Die ordentliche Kündigung richtet sich nach Ihren AVB: üblicherweise drei Monate vor dem Jahresablauf.
Diese Deckungen enden automatisch bei Fahrzeugverkauf. Informieren Sie Ihren Versicherer sofort nach dem Verkauf, um Prämien zu stoppen und allfällige Vorauszahlungen anteilig zurückzuerhalten. Ein Kaufvertrag genügt in der Regel.