RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen

Unfalldeckung nach einer Situationsänderung kündigen

Unfalldeckung nach einer Situationsänderung kündigen

Die Unfalldeckung hängt eng von Ihrer beruflichen Lage ab. In der Schweiz sind Arbeitnehmende mit mindestens acht Wochenstunden grundsätzlich über den Arbeitgeber unfallversichert (UVG); dann ist der Unfalleinschluss in der Grundversicherung doppelt. Eine Situationsänderung – neue Stelle, tieferes Pensum, Vertragsende, Pensionierung – ändert also Ihren Bedarf. Diese Seite erklärt, wie Sie die Unfalldeckung anpassen oder kündigen, ohne Doppelversicherung oder Schutzlücke.

Über den Arbeitgeber gedeckt: Unfall kann aus der Kasse fallen

Beginnen Sie eine Stelle mit mindestens acht Wochenstunden, sind Sie grundsätzlich über den Arbeitgeber unfallversichert (UVG), auch für Nichtberufsunfälle. Sie können dann Ihren Krankenversicherer bitten, die Unfalldeckung Ihrer Grundversicherung zu sistieren, um nicht doppelt zu zahlen.

Diese Sistierung ist keine Kündigung der Grundversicherung: Es ist eine Anpassung der Unfalldeckung, bei Ihrer Kasse mit der UVG-Bescheinigung des Arbeitgebers zu beantragen. Verlassen Sie diese Stelle umgekehrt, denken Sie daran, den Unfall in der Grundversicherung wieder zu aktivieren.

Unfall-Zusatzversicherung (VVG): ein anderes Regime

Über die Grunddeckung hinaus fallen einige Unfall-Zusatzversicherungen unter das VVG (Invaliditätskapital, Taggeld, erweiterte Leistungen). Diese Verträge kündigt man nach eigenen Regeln: übliche Dreimonatsfrist vor Ablauf, allfällige Mindestdauer, ausserordentliche Rechte nach Prämienerhöhung oder Schadenfall.

Macht Ihre Situationsänderung eine solche Zusatzversicherung überflüssig (etwa weil der Arbeitgeber nun erweiterten Schutz bietet), prüfen Sie Ablauf und Vertragsdauer vor der Kündigung. Nennen Sie im Schreiben genau die zu kündigende Deckung, um nicht versehentlich andere Deckungen desselben Vertrags zu treffen.

Kündigung auf die Anstellung abstimmen

Das Schlüsselwort ist Koordination: Kündigen Sie keine Unfalldeckung, ohne genau zu wissen, wodurch Sie am nächsten Tag gedeckt sind. Die UVG-Deckung des Arbeitgebers kann nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine Zeit lang fortbestehen (Abredeversicherung), doch diese Frist ist begrenzt – danach müssen Sie den Unfall in der Grundversicherung wieder aktivieren.

Klären Sie vor dem Schreiben: Pensum, Beginn oder Ende des Vertrags, verfügbare Bescheinigungen. Richten Sie Ihren Anpassungs- oder Kündigungsantrag an die offizielle Adresse Ihrer Kasse, per Einschreiben, und verlangen Sie eine Bestätigung.

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Häufige Fragen

Wann kann ich den Unfall aus meiner Grundversicherung ausschliessen?

Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind (UVG), was grundsätzlich mindestens acht Wochenstunden voraussetzt. Sie beantragen dann die Sistierung der Unfalldeckung bei Ihrer Kasse mit der UVG-Bescheinigung. Aktivieren Sie sie wieder, wenn Sie die Stelle verlassen.

Bin ich direkt nach Ende meiner Anstellung gedeckt?

Die UVG-Deckung kann nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine begrenzte Zeit fortbestehen (Abredeversicherung). Danach müssen Sie den Unfall in der Grundversicherung wieder aktivieren, um nicht ohne Schutz zu bleiben. Stimmen Sie die Daten sorgfältig ab.

Kündigt man die Unfall-Zusatzversicherung wie die Grundversicherung?

Nein. Eine Unfall-Zusatzversicherung untersteht dem VVG: übliche Dreimonatsfrist vor Ablauf, allfällige Mindestdauer, ausserordentliche Rechte bei Prämienerhöhung oder Schadenfall. Prüfen Sie Ihre AVB und nennen Sie die betroffene Deckung im Schreiben.

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