RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen

Kasko kündigen: Deckung streichen, ohne die Haftpflicht anzutasten

Kasko kündigen: Deckung streichen, ohne die Haftpflicht anzutasten

Bei einer Schweizer Autoversicherung ist die Haftpflicht obligatorisch, doch Teilkasko (Diebstahl, Glasbruch, Hagel, Brand) und Vollkasko (Schäden am eigenen Fahrzeug) bleiben freiwillig. Mit zunehmendem Alter des Wagens möchten viele die Kasko streichen und nur die Haftpflicht behalten. Diese Seite zeigt, wie Sie nur die Kasko kündigen, unter welchen Bedingungen, und liefert das passende Schreiben.

Haftpflicht obligatorisch, Kasko freiwillig: was sich streichen lässt

Die MFH-Haftpflicht deckt Schäden an Dritten; sie ist für die Zulassung nötig und kann nicht gestrichen werden, solange das Auto fährt. Die Kasko schützt Ihr eigenes Fahrzeug und bleibt Wahlsache: Sie können sie kündigen, ohne das Recht zu fahren zu verlieren.

Die Vollkasko bei einem älteren, stark entwerteten Fahrzeug zu streichen, ist häufig. Sie können auch von Voll- auf Teilkasko wechseln, die oft günstiger ist. In beiden Fällen handelt es sich um eine Vertragsänderung statt einer vollständigen Kündigung.

Wann und wie die Kasko gestrichen wird

Die Streichung einer Kaskodeckung folgt meist der üblichen Dreimonatsfrist vor dem Jahresablauf der Police. Wurde gerade ein Schaden reguliert oder steigt die Prämie, kann ein ausserordentliches Kündigungsrecht ein früheres Handeln erlauben — prüfen Sie Ihre AVB.

Halten Sie im Schreiben klar fest, dass Sie die Streichung der Kasko verlangen (Teil und/oder Voll), die Haftpflicht aber bestehen bleibt. So vermeiden Sie, dass der Versicherer den ganzen Vertrag irrtümlich kündigt und Sie ohne obligatorische Deckung dastehen.

Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.

Das Schreiben zur Kündigung nur der Kasko

Übernehmen Sie Ihre Angaben, die Policennummer und das Kennzeichen und formulieren Sie den Betreff genau: «Streichung der Kaskodeckung (Teil/Voll) per [Datum], Haftpflicht bleibt bestehen». Datieren, unterschreiben und per Einschreiben senden, um einen Nachweis zu haben.

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Häufige Fragen

Kann ich die Kasko kündigen, ohne die Haftpflicht zu berühren?

Ja. Die Kasko ist freiwillig: Sie können sie streichen und die obligatorische Haftpflicht behalten. Halten Sie dies im Schreiben ausdrücklich fest, um eine irrtümliche Gesamtkündigung zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko?

Die Teilkasko deckt Risiken wie Diebstahl, Glasbruch, Hagel oder Brand. Die Vollkasko ergänzt Schäden am eigenen Fahrzeug, auch selbstverschuldete. Sie können die Voll- kündigen und die Teilkasko behalten oder beide streichen.

Ist es der richtige Zeitpunkt, die Vollkasko zu streichen?

Das ist eine persönliche Entscheidung je nach Restwert des Fahrzeugs: je tiefer dieser ist, desto weniger lohnt sich eine Vollkasko. Vergleichen Sie die Deckungskosten mit dem Betrag, den Sie bei einem Totalschaden erhielten, bevor Sie kündigen.

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