Einen Versicherungsvertrag bei Bâloise kündigen
Bâloise gehört zu den auf dem Schweizer Markt tätigen Versicherern. Die Kündigung eines Bâloise-Vertrags folgt denselben Regeln wie jede dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterstellte Versicherung: übliche Dreimonatsfrist vor Ablauf, ausserordentliche Rechte in bestimmten Situationen und ein klares Schreiben per Einschreiben. Diese Seite erinnert an das Vorgehen – ohne Adresse zu erfinden: Halten Sie sich stets an die offiziellen Angaben auf Ihrer Police.
Die übliche Frist für die Kündigung bei Bâloise
Wie bei den meisten dem VVG unterstellten Schweizer Versicherungen folgt die ordentliche Kündigung eines Bâloise-Vertrags meist einer Dreimonatsfrist vor dem Hauptablaufdatum auf Ihrer Police. Suchen Sie dieses Datum, rechnen Sie rückwärts und senden Sie Ihr Schreiben früh genug.
Seit der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen VVG-Revision können nach neuem Recht abgeschlossene Verträge grundsätzlich zum Ende des ersten Jahres und danach jährlich gekündigt werden. Prüfen Sie stets Dauer und genaue Modalitäten in Ihren AVB, die jeder allgemeinen Regel vorgehen.
Ausserordentliche Rechte: Verkauf, Prämienerhöhung, Schadenfall
Über den ordentlichen Ablauf hinaus eröffnen mehrere Situationen ein ausserordentliches Kündigungsrecht, das bei Bâloise wie bei jedem VVG-Versicherer gilt: der Verkauf des versicherten Guts (der Vertragsgegenstand entfällt), eine von der Gesellschaft zu Ihrem Nachteil entschiedene Prämienerhöhung oder ein entschädigter Schadenfall. Diese Rechte sind oft innert kurzer Frist auszuüben – reagieren Sie rasch.
Nennen Sie in jedem Fall den Grund im Schreiben und legen Sie den passenden Nachweis bei (Kaufvertrag, Erhöhungsmitteilung, Schadenabrechnung). Bei Pflichtversicherungen wie der Auto-Haftpflicht kündigen Sie nie ohne aktive Ersatzdeckung.
Wohin Sie Ihre Kündigung senden
Richten Sie Ihre Kündigung an die offizielle Adresse von Bâloise auf Ihrer Police oder den Schreiben des Versicherers. Wir erfinden nie eine Adresse: Nutzen Sie die Angaben auf Ihren Vertragsdokumenten oder den in den AVB genannten Kündigungskanal.
Senden Sie vorzugsweise per Einschreiben für einen datierten Sendenachweis und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung. Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.
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Police prüfen und den Übergang vorbereiten
Holen Sie vor dem Schreiben Ihre Bâloise-Police hervor und suchen Sie drei Angaben: Vertragsnummer, Hauptablaufdatum und betroffene Branche (Auto, Hausrat, Haftpflicht usw.). Diese müssen im Schreiben stehen, damit der Versicherer den zu kündigenden Vertrag eindeutig erkennt. Eine ungenaue Kündigung verzögert die Bearbeitung und kann eine Frist kosten.
Kündigen Sie für einen Wechsel, bereiten Sie den Übergang vor: Ihr neuer Vertrag muss spätestens am Tag nach Ende des alten beginnen, ohne Unterbruch – zwingend bei Pflichtdeckungen wie der Auto-Haftpflicht. Vergleichen Sie die Angebote Deckung für Deckung, nicht nur über die Prämie, bevor Sie entscheiden.
Bewahren Sie schliesslich Kopie des Schreibens, Einschreibe-Quittung und die schriftliche Bestätigung von Bâloise zusammen auf. Solange Sie diese Bestätigung nicht haben, gilt der Vertrag als weiterlaufend: Stellen Sie keine Zahlung ohne Einverständnis des Versicherers ein.
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Häufige Fragen
Welche Frist gilt für die Kündigung bei Bâloise?
Die übliche Frist beträgt drei Monate vor dem Jahresablauf, vorbehältlich Ihrer AVB. Ein ausserordentliches Recht (Verkauf, Prämienerhöhung, Schadenfall) kann sie verkürzen. Prüfen Sie stets Ihre Bâloise-Police.
Geben Sie die Kündigungsadresse von Bâloise an?
Nein: Wir erfinden nie eine Adresse. Nutzen Sie die offizielle Adresse auf Ihrer Bâloise-Police und den Schreiben oder den in den AVB vorgesehenen Kanal. Unser Generator bereitet das Schreiben vor; Sie tragen die genauen Angaben ein.