RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen
Veröffentlicht am 25. Februar 2026 · Von Équipe JA Technology

Prämienerhöhung: Versicherung dank des ausserordentlichen Rechts kündigen

Illustration zum Artikel: Prämienerhöhung: Versicherung dank des ausserordentlichen Rechts kündigen
Foto: Gestumblindi — CC BY-SA 4.0 (Quelle)

Prämienerhöhung: Versicherung dank des ausserordentlichen Rechts kündigen

Eine Mitteilung über eine Prämienerhöhung ist nie angenehm, aber auch eine Chance: Oft eröffnet die Erhöhung ein ausserordentliches Kündigungsrecht, mit dem Sie den Vertrag ohne Warten auf den Jahresablauf verlassen können. Sie müssen jedoch rasch und formgerecht handeln.

Welche Erhöhung eröffnet ein Recht?

Das Kündigungsrecht bei Prämienerhöhung betrifft Erhöhungen, die nicht Gegenleistung einer Leistungsverbesserung sind. Erhöht der Versicherer die Prämie bei gleicher Deckung, können Sie grundsätzlich kündigen. Eine Erhöhung wegen einer von Ihnen gewünschten Deckungserweiterung eröffnet dieses Recht nicht.

Innert Frist handeln

Die Frist zur Geltendmachung ist kurz und läuft ab der Mitteilung der Erhöhung. Zögern Sie nicht: Lesen Sie die Mitteilung genau, merken Sie das Datum und senden Sie Ihr Einschreiben mit der Prämienerhöhung als ausdrücklichem Grund.

Bewahren Sie stets die Quittung des Einschreibens auf: Sie ist im Streitfall Ihr Nachweis des Versanddatums.

Kündigen oder verhandeln: was tun bei der Erhöhung?

Eine Prämienerhöhung zwingt nicht zum Wechsel: Sie öffnet ein Entscheidungsfenster. Vergleichen Sie vor der Kündigung Angebote mit gleichwertiger Deckung. Gibt es eine günstigere Alternative, erlaubt Ihnen das ausserordentliche Recht, sie sofort zu nutzen.

Sie können auch mit dem aktuellen Versicherer verhandeln: signalisieren, dass Sie einen Wechsel erwägen, eine Prämienrevision oder eine Anpassung der Leistungen verlangen. Unser Generator bietet einen «Verhandlungs»-Modus, der ein entsprechendes Schreiben formuliert, ergänzend zur reinen Kündigung.

Die Änderungsmitteilung richtig lesen

Die Mitteilung des Versicherers muss die neue Prämie, das Wirkungsdatum und meist Ihren Kündigungshinweis enthalten. Lesen Sie sie genau: Sie unterscheidet manchmal eine reine Erhöhung von einer Leistungsänderung, was Ihre Rechte ändert.

Merken Sie das Mitteilungsdatum, denn es löst die Frist aus. Ist die Mitteilung unklar, verlangen Sie schriftlich Präzisierungen und wahren zugleich Ihre Kündigungsfrist: Warten Sie nicht auf die Antwort, wenn der Ablauf naht.

Tariferhöhung oder Indexierung: nicht verwechseln

Nicht jede Erhöhung ist gleich. Eine rein tarifliche Erhöhung des Versicherers für dieselbe Deckung eröffnet das ausserordentliche Recht. Eine vertraglich vorgesehene Indexierung – etwa die jährliche Anpassung der Versicherungssumme eines Hausrats an den Wert Ihrer Sachen – ist hingegen keine Änderung zu Ihrem Nachteil und eröffnet es nicht.

Ebenso fällt eine Erhöhung mit einer von Ihnen gewünschten Leistungsverbesserung unter ein anderes Regime. Bevor Sie das Recht geltend machen, bestimmen Sie die Art der Erhöhung in der Mitteilung genau: Im Zweifel lassen Sie sie schriftlich qualifizieren, um eine anfechtbare Kündigung zu vermeiden.

Ihr Kündigungsfenster konkret berechnen

Ein konkretes Beispiel. Ihr Versicherer sendet Ihnen Anfang Oktober eine Mitteilung mit einer höheren Prämie ab dem 1. Januar, bei gleicher Deckung. Die Frist zur Geltendmachung des ausserordentlichen Rechts läuft in der Regel ab Erhalt dieser Mitteilung, nicht ab dem Wirkungsdatum der Erhöhung. Ab Erhalt haben Sie also ein kurzes Fenster – in den AVB oft als Frist in Tagen genannt –, um Ihre Kündigung beim Versicherer eintreffen zu lassen.

Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Postdatum: Datieren Sie den Erhalt der Mitteilung, ziehen Sie mehrere Tage Postweg ab und senden Sie Ihr Einschreiben sofort. Verpassen Sie dieses Fenster, gilt die erhöhte Prämie als akzeptiert, und es bleibt die ordentliche Kündigung zum nächsten Ablauf mit der üblichen Dreimonatsfrist.

Notieren Sie das Empfangsdatum gleich beim Öffnen mit Bleistift auf der Mitteilung: Dieser Anhaltspunkt, nicht Ihr Gedächtnis, erlaubt Ihnen zu beweisen, dass Sie rechtzeitig gehandelt haben.

Vor dem Wechsel vergleichen: Prämie gegen reale Deckung

Eine Prämienerhöhung löst oft eine emotionale Reaktion aus: Man will rasch weg. Der richtige Reflex ist jedoch, vor der Kündigung bei gleichwertiger Deckung zu vergleichen. Ein günstiger erscheinendes Konkurrenzangebot kann einen höheren Selbstbehalt, tiefere Limiten oder zusätzliche Ausschlüsse enthalten: Was wie eine Ersparnis aussieht, kann weniger Schutz bedeuten.

Stellen Sie Ihren aktuellen Vertrag mit der erhöhten Prämie und die Alternativangebote nebeneinander. Vergleichen Sie nicht nur den Betrag, sondern Deckungsumfang, Selbstbehalt und Serviceleistungen (Assistance, Regulierungstempo). Bleibt ein Angebot bei gleicher Deckung deutlich vorteilhafter, erlaubt Ihnen das ausserordentliche Recht, es sofort zu nutzen, ohne das Jahresende abzuwarten.

Bleibt die Erhöhung im Marktvergleich hingegen moderat und hat Ihr Versicherer Sie gut bedient, kann Bleiben die vernünftige Wahl sein. Das ausserordentliche Recht ist ein Hebel für Verhandlung und Mobilität, kein Gebot zu wechseln: Nutzen Sie es, wenn es Ihrem Interesse wirklich dient.

FAQ

Und bei der Grundversicherung?

Die KVG-Grundversicherung folgt einem eigenen Regime: Der Kassenwechsel erfolgt in der Regel auf den 1. Januar, mit Kündigung Ende November. Siehe unseren Artikel zu Grund- und Zusatzversicherung.

Wie viel Zeit habe ich, um auf eine Erhöhung zu reagieren?

Die Frist ist kurz und läuft ab Mitteilung der Erhöhung – oft wenige Wochen. Danach gilt die neue Prämie als akzeptiert, und es bleibt nur die ordentliche Kündigung zum Ablauf. Reagieren Sie sofort nach Erhalt der Mitteilung.

Kann ich verhandeln statt zu kündigen?

Ja. Eine Erhöhung öffnet ein Entscheidungsfenster: Sie können dem Versicherer signalisieren, dass Sie einen Wechsel erwägen, und eine Revision von Prämie oder Leistungen verlangen. Vergleichen Sie zuerst den Markt bei gleichwertiger Deckung, um mit konkreten Argumenten zu verhandeln.

Schreiben für diese Versicherung erstellen

  • FINMA-zugelassen F01104644
  • Daten in der Schweiz
  • Kostenlos
  • Unverbindlich

Nummer erforderlich, damit unser FINMA-Partnermakler Sie zurückruft.

KVG-Kündigungsfrist

Kündigung bis 30. Nov. eingegangen, Wirkung am 1. Januar

Tage
Std
Min

Ihre Daten sind sicher

Unser Partnermakler ist bei der FINMA registriert. Ihre Daten werden an unseren unabhängigen, FINMA-zugelassenen Schweizer Partnermakler (Nr. F01104644) übermittelt.

FINMA-Registrierung prüfen
  • Daten in der Schweiz gespeichert, verschlüsselt mit TLS 1.3 + AES-256.
  • Konform mit dem revidierten DSG. Kein Weiterverkauf an nicht autorisierte Dritte.
  • Personalisierter PDF-Vergleich innert 24 Arbeitsstunden.

Verwandte Themen

Kündigungs-Ratgeber

Auch lesen