Tod der versicherten Person: Versicherungsverträge kündigen – Anleitung für die Erben

Tod der versicherten Person: Versicherungsverträge kündigen – Anleitung für die Erben
Der Tod einer nahestehenden Person bringt zahlreiche administrative Schritte mit sich, darunter die Behandlung ihrer Versicherungsverträge. Nicht alle werden gleich gehandhabt: Manche Policen enden mit der Person, andere gehen auf die Erben über, wieder andere führen zur Auszahlung eines Kapitals. Dieser Artikel, gedacht zur Unterstützung der Angehörigen in einer schwierigen Zeit, unterscheidet diese Fälle, nennt die beizubringenden Nachweise und das Vorgehen, ohne eine rechtliche oder notarielle Beratung bei einer komplexen Erbschaft ersetzen zu wollen.
Welche Verträge enden, welche übergehen
Eng an die Person gebundene Versicherungen – Zusatzkrankenversicherung, individuelle Unfallversicherung – enden grundsätzlich mit dem Tod, da das versicherte Interesse entfällt. Die Erben melden den Tod dem Versicherer, der den Vertrag schliesst und die Abrechnung erstellt.
Sachversicherungen (Hausrat, Fahrzeug, Gebäude, Haftpflicht) sind an ein Gut oder einen Haushalt gebunden, der fortbestehen kann: Sie entfallen nicht automatisch. Sie können auf die Erben oder den überlebenden Ehegatten übergehen, die über Beibehaltung, Anpassung oder Kündigung entscheiden. Bei einem im Rahmen der Erbschaft verkauften Fahrzeug beendet der Verkauf die Autoversicherung.
Lebensversicherung und Säule 3a: eine Auszahlung, keine Kündigung
Lebensversicherung und Säule 3a folgen einer anderen Logik: Beim Tod werden sie nicht «gekündigt», sondern aufgelöst. Das vertraglich vorgesehene Todesfallkapital wird an die bezeichneten Begünstigten ausbezahlt, gemäss der vertraglich und gesetzlich festgelegten Begünstigtenordnung. Die Erben müssen den Tod melden und die verlangten Dokumente liefern, um die Auszahlung auszulösen.
Diese Dossiers können steuerliche und erbrechtliche Folgen haben: Das ausbezahlte Kapital fällt nicht immer gleich in die Erbmasse. Im Zweifel, besonders bei hohen Beträgen oder komplexen Familiensituationen, ist die Unterstützung eines Notars oder Beraters nützlich. Keine Mustervorlage ersetzt diese Beratung.
Nachweise, Prämienguthaben und Schreiben
Um einem Versicherer einen Todesfall zu melden, legen Sie eine Kopie des Todesscheins bei und gegebenenfalls einen Nachweis Ihrer Eigenschaft als Erbe oder Vertreter der Erbschaft (Erbenbescheinigung). Nennen Sie die betroffenen Policennummern und verlangen Sie Schliessung oder Übertragung je nach Fall sowie eine schriftliche Bestätigung.
Bei endenden Verträgen fällt der im Voraus bezahlte Prämienanteil für die Zeit nach dem Tod grundsätzlich an die Erbschaft: Verlangen Sie die Abrechnung und Rückzahlung. Senden Sie die Schreiben per Einschreiben und bewahren Sie die Sendenachweise auf; sammeln Sie die erhaltenen Bestätigungen im Nachlassdossier.
Bewahren Sie stets die Quittung des Einschreibens auf: Sie ist im Streitfall Ihr Nachweis des Versanddatums.
FAQ
Enden alle Versicherungsverträge mit dem Tod?
Nein. Personenbezogene Versicherungen (Zusatzkranken, individuelle Unfall) enden grundsätzlich. Sachversicherungen (Hausrat, Fahrzeug, Gebäude) können auf Erben oder Ehegatten übergehen. Lebensversicherung und 3a werden durch eine Auszahlung an die Begünstigten aufgelöst.
Welchen Nachweis liefere ich für eine Kündigung nach einem Todesfall?
Eine Kopie des Todesscheins und je nach Fall eine Erbenbescheinigung, die Ihre Berechtigung zum Handeln für die Erbschaft belegt. Nennen Sie die Policennummern und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung der Schliessung oder Übertragung.
Wird die im Voraus bezahlte Prämie zurückerstattet?
Bei endenden Verträgen fällt der Prämienanteil für die Zeit nach dem Tod grundsätzlich an die Erbschaft. Verlangen Sie die Abrechnung und Rückzahlung schriftlich; die Modalitäten stehen in den AVB.