Rollerversicherung kündigen: Frist, Verkauf und Musterschreiben
Ein Roller, ein Mofa oder ein motorisiertes Zweirad ist durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt, oft ergänzt durch eine Kasko gegen Diebstahl oder Schäden. Bei der Kündigung folgen diese Verträge denselben Regeln wie die Motorradversicherung. Diese Seite nennt die übliche Frist, die Fälle einer Kündigung ausserhalb des Ablaufs — Verkauf, saisonale Ausserbetriebsetzung, Prämienerhöhung — und liefert das passende Schreiben.
Der Roller fällt unter die Zweiradversicherung
Ob Roller, Mofa, 50 cm³ oder stärkeres Motorrad: Die Deckung beruht auf derselben Basis — einer obligatorischen Haftpflicht und optional einer Kasko. Der Vertrag wird wie eine Motorradversicherung gekündigt, mit üblicher Dreimonatsfrist vor dem Jahresablauf.
Suchen Sie das Ablaufdatum auf Ihrer Police, rechnen Sie rückwärts und senden Sie das Schreiben früh genug. Massgebend für die Fristwahrung ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Poststempel.
Verkauf, Saison und Prämienerhöhung
Verkaufen Sie den Roller oder setzen ihn ausser Betrieb, entfällt das versicherte Objekt: Sie kündigen mit Kaufvertrag oder Nachweis der Ausserbetriebsetzung der Schilder. Manche hinterlegen die Schilder im Winter; klären Sie mit dem Versicherer, ob die Deckung ruht oder gekündigt werden muss.
Eine vom Versicherer mitgeteilte Prämienerhöhung kann wie ein Schadenfall ein ausserordentliches Kündigungsrecht mit kürzerer Frist eröffnen. Bewahren Sie die Erhöhungsmitteilung oder die Schadenabrechnung als Beleg auf.
Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.
Das druckfertige Kündigungsschreiben für den Roller
Geben Sie Ihre Angaben, die Policennummer, das Kennzeichen des Zweirads und das gewünschte Wirkungsdatum an, dazu einen bedingungslosen Kündigungssatz. Legen Sie bei ausserordentlichem Grund den Nachweis bei. Datieren, unterschreiben, per Einschreiben senden.
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Häufige Fragen
Muss mein 50-cm³-Roller versichert sein?
Jedes Mofa oder jeder Roller im öffentlichen Verkehr braucht eine Haftpflichtversicherung. Die Kündigung folgt den Regeln der Zweiradversicherung: übliche Dreimonatsfrist oder Kündigung nach Verkauf bzw. Ausserbetriebsetzung.
Ich fahre nur im Sommer: im Winter kündigen?
Nicht zwingend. Viele hinterlegen einfach die Schilder, um die Deckung in der kalten Saison ruhen zu lassen, ohne zu kündigen. Klären Sie mit Ihrem Versicherer die passendste Lösung, bevor Sie eine endgültige Kündigung senden.
Sind Roller- und Motorradversicherung gleich?
Aus Kündigungssicht ja: Beide sind Versicherungen motorisierter Zweiräder mit denselben Regeln (übliche Frist, ausserordentliche Rechte). Die Prämienhöhe variiert je nach Hubraum, das Vorgehen zur Beendigung jedoch nicht.