RKündigungsschreiben Versicherung – Vorlagen

Rechtsschutzversicherung nach einem entschädigten Fall kündigen

Rechtsschutzversicherung nach einem entschädigten Fall kündigen

Der Rechtsschutz untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wurde ein Rechtsfall übernommen – ein Streit, für den der Versicherer eine Leistung erbracht hat –, kann sich für beide Parteien ein ausserordentliches Kündigungsrecht öffnen, innert kurzer Frist nach der Erledigung. Doch das Kündigen eines Rechtsschutzes erfordert eine branchentypische Vorsicht: Neue Verträge sehen oft eine Wartefrist für entstehende Streitfälle vor. Diese Seite erklärt, wann das ausserordentliche Recht gilt und wie Sie eine Deckungslücke vermeiden.

Wann ein entschädigter Fall ein ausserordentliches Recht eröffnet

Nach der Erledigung eines Schadenfalls sieht das VVG für Versicherer wie Versicherte ein ausserordentliches Kündigungsrecht vor. Beim Rechtsschutz heisst das: Nach einem Streit, für den eine Leistung erbracht wurde (Anwaltskosten, Verfahren), können Sie innert kurzer Frist kündigen, ohne den ordentlichen Ablauf abzuwarten.

Die genaue Frist zur Ausübung steht in Ihren AVB: Sie läuft meist ab Kenntnis der Auszahlung. Halten Sie im Schreiben klar fest, dass Sie nach einem übernommenen Fall kündigen, und nennen Sie die Dossiernummer.

Die Falle der Wartefrist

Das ist die Besonderheit des Rechtsschutzes: Die meisten Verträge sehen eine Wartefrist für neue Streitfälle vor, also eine Zeitspanne nach Abschluss, in der entstehende Fälle noch nicht gedeckt sind. Kündigen Sie und schliessen anderswo ab, könnte ein kurz nach dem Wechsel auftretender Streit nicht übernommen werden.

Prüfen Sie vor der Kündigung, ob Sie keinen laufenden oder absehbaren Fall haben: Eine Unterbrechung zur falschen Zeit lässt Sie ohne Schutz, gerade wenn Sie ihn brauchen. Ein bereits Ihrem aktuellen Versicherer gemeldeter Fall bleibt grundsätzlich nach dem Vertrag behandelt, unter dem er entstand.

Bewahren Sie die Einschreibe-Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum – das einzige Datum, das zählt, wenn der Versicherer die Fristwahrung bestreitet.

Den Übergang absichern

Der Rechtsschutz ist nicht obligatorisch, doch eine Kündigung ohne Ersatzlösung birgt Risiken: Organisieren Sie den Übergang so, dass die neue Deckung lückenlos beginnt, unter Beachtung ihrer allfälligen Wartefrist. Vergleichen Sie die gedeckten Bereiche (Verkehr, Verträge, Arbeit, Miete) statt nur die Prämie.

Richten Sie Ihre Kündigung an die offizielle Adresse auf Ihrer Police, per Einschreiben, und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Bewahren Sie die Quittung auf: Sie belegt das Versanddatum, falls die ausserordentliche Frist bestritten wird.

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Häufige Fragen

Eröffnet jeder Streitfall ein Kündigungsrecht nach Schadenfall?

Das ausserordentliche Recht setzt eine tatsächlich erbrachte Leistung des Versicherers voraus (ein übernommener Fall). Eine blosse Anfrage oder eine Ablehnung eröffnet dieses Recht nicht zwingend. Prüfen Sie Ihre AVB und die geltende Frist.

Ist ein laufender Fall noch gedeckt, wenn ich kündige?

Ein bereits gemeldeter und angenommener Fall bleibt grundsätzlich nach dem Vertrag behandelt, unter dem er entstand, auch nach der Kündigung. Ein neuer Streit nach dem Wechsel hängt dagegen vom neuen Vertrag und seiner Wartefrist ab. Kündigen Sie nicht mitten in einer ungelösten Sache.

Welche Frist gilt für die Kündigung nach einem übernommenen Fall?

Die Frist ist kurz und in Ihren AVB festgelegt, meist ab Auszahlung der Leistung. Reagieren Sie rasch: Danach bleibt nur die ordentliche Kündigung zum Ablauf (übliche Dreimonatsfrist).

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